Hallo zusammen,
Ich hoffe man kann mir weiterhelfen beim Thema Arbeitsrecht.
Ich bin im Moment über Randstad in einem befristeten Arbeitsverhältnis, welches am 30.06.2018 endet.
Nun habe ich selbst noch keine Stelle gefunden, trotz strenger Bemühungen.
Randstad offeriert mir eine Stelle, die vom allgemeinen Lohn, dem Arbeitsweg und auch der Qualifikation einer guten Stelle entsprechen würde.
Die Stelle ist unbefristet und soll zuerst weiterhin über Randstad im Stundenlohn laufen, mit Aussicht auf einen Festvertrag. Die Firma will mich einstellen, ohne das es ein Interview in irgendeiner Form gab. Nun wurde mir mitgeteilt, dass die Firma vom 23.07-13.08.2018 Betriebsferien hat. Da ich über Stundenlohn angestellt werde, bekomme ich für diese Zeit keinerlei Lohn.
Das ist leider eine lange Zeit und ich kann mir dieses Loch finanziell nicht erlauben.
Kann ich bei der Arbeitslosenkasse Geld beantragen und den Lohn der 2 Monate als Zwischenverdienst deklarieren?
Kann ich von Anfang an ein Festvertrag verlangen? Wenn man mir diesen nicht geben will, muss ich den Arbeitsvertrag von Randstad dann überhaupt unterschreiben?

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Kommentare

Robert Schweng

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Eveline Gutmann Ich denke mal, dass dir da das RAV am besten Auskunft geben kann.

Melina Casagrande Randstad bietet dir ein try and hire vertrag an. Dies ist vielmals üblich ohne ein interview. Ich würde mich beim rav anmelden, damit du einen zwischen verdienst beanspruchen kannst.

Andreas Thanner Sie sind bei einem Personalverleiher angestellt, welche nach den Richtlinien des GAV Personalverleih und des AVG abrechnen muss. Da diese Richtlinien ganz einfach zu verstehen sind, können Sie hier Ihre Antwort ohne Probleme finden und müssen nicht mit dem RAV in Kontakt treten:
Sie erhalten für jede Arbeitsstunde einen gewissen Prozentsatz als Ferienlohn gutgeschrieben. Artikel 13, Absatz 2 des GAV Swissstaffing besagt:
Die Auszahlung des Ferienlohnes darf für maximal dreimonatige, einmalige Arbeitsverhältnisse direkt mit dem Lohn erfolgen, muss aber auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden. Die Auszahlung des Ferienlohnes für alle übrigen Arbeitsverhältnisse darf nur bei Bezug der Ferien oder bei definitiver Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen, sofern der Bezug innerhalb der Kündigungsfrist nicht möglich oder gesetzlich nicht erlaubt ist. Das laufende Ferienguthaben ist auf den Lohnabrechnungen auszuweisen.
Es ist somit als erstes zu klären, ob Ihr aktueller Einsatz mehr als 3 Monate dauert. Wenn ja, dann haben Sie das Recht Feriengeld zu beziehen. Das entsprechende Guthaben finden Sie auf Ihrer Lohnabrechnung. Wenn Ihr aktueller Einsatz weniger als 3 Monate dauerte, dann haben Sie das Feriengeld höchst wahrscheinlich schon erhalten. Auch das entnehmen Sie der Lohnabrechnung.
Sie können sich natürlich beim RAV anmelden um die Zeit zu überbrücken. Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie bis jetzt noch nicht beim RAV gemeldet sind und Sie erhalten somit mindestens 5 Wartetage. Das heisst, 1 von 3 Ferienwochen erhalten Sie so oder so kein Geld. Ob zusätzlich noch Sperrtage hinzukommen, können wir hier nicht beantworten. Im worst case erhalten Sie trotz Anmeldung beim RAV kein Taggeld.

Birgit Rechsteiner genau - wie Andreas Thanner schreibt, du bekommst von Randstad in dieser Zeit den zurückbehaltenen Ferienlohn ausgezahlt. Dir fehlt also kein Geld.

Colette Rudin Zur Info. Du hast im Stundenlohn einen Anteil für Ferien- und Feiertagsentschädigung. Dieser Teil für die Ferienentschädigung wird dir monatlich von der Randstad auf die Seite gelegt. Genau für solche Gründe (Ferien, Betriebsferien)

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