Hallo Zusammen

Ich hatte vor ca. 3 Jahren einen Betriebsunfall. Muss jetzt zur Physiotherapie, weil ich Schmerzen vom Unfall habe. Wird die Zeit, die ich bei der Arbeit fehle gutgeschrieben oder wird es mir von der Überzeit abgezogen?

Bitte mit Gesetzesartikel wenn möglich.

Vielen Dank

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 23

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Birgit Rechsteiner Was steht denn im Arbeitsvertrag / Personalreglement?
Normalerweise musst du diese Zeit nehmen, heisst von der Überzeit kompensieren oder frei machen, bzw. zu Randzeiten in die Physio gehen...

Hetem Cakolli Es steht, dass die Arzttermine nicht übernommen werden, dachte aber da es ein Betriebsunfall ist müsste doch die SUVA dafür aufkommen oder liege ich da falsch?

Marcel Marty Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft haben laut Art. 329 Abs. 3 des Obligationenrechts Anspruch auf die «üblichen freien Stunden und Tage». Damit ist diejenige Zeit gemeint, die du für persönliche Besorgungen benötigst, die nicht ausserhalb der Arbeitszeit erledigt werden können. Solche klassischen Kurzabsenzen sind dringliche Termine bei Behörden, Arzt- oder Zahnarztbesuche oder - wie in deinem Fall – eine ärztlich angeordnete Therapiebehandlung.
Was die Lohnzahlung betrifft, so ist die Zeit für die Therapie grundsätzlich an die Arbeitszeit anzurechnen. Damit ist auch klar, dass du nicht gezwungen werden kannst, die Zeit beim Therapeuten am Arbeitsplatz nachzuholen. Auch eine Lohnkürzung wäre nicht zulässig. Das Recht auf Anrechnung der Kurzabsenzen als Arbeitszeit gilt laut gängiger Gerichtspraxis allerdings nur für Arbeitnehmer im Monatslohn. Falls du im Stundenlohn angestellt bist, hast du nur Anspruch auf die tatsächlich gearbeiteten Stunden.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv