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Hallo zusammen
Ich halte mich kurz & hoffe auf eine Lösung.
Mein Partner & ich sind Hauptmieter einer Wohnung, wir haben eine Freundin von uns bei uns als Untermieterin wohnen lassen (Vertrag vorhanden, auch mit 1 Monat Kündigungsfrist festgehalten). Nun ist sie ins Ausland gegangen, hat fast alles mitgenommen ausser paar Dinge die sie dann noch abholen möchte. Allerdings hat sie 1. falsch gekündigt (per Mail & 1 Monat KDGSfrist nicht eingehalten) & 2. weigert sie die Miete uns zu bezahlen (hat mir dies per Whatsapp aber bestätigt, dies bis zu gewissen Daten zu tun, was nicht passiert ist).
Sie hat uns geschrieben sie holt dann Anfangs Mai ihre Dinge persönlich ab, wird uns dann aber nur 1 Monatsmiete geben. Unseren Hausschlüssel hat sie im Moment auch noch.
Darf ich, solange sie mir die Miete nicht gibt bzw die 1. ist sowieso schon lange fällig ihre Wertsachen bei uns behalten?
Was ist da rechtlich alles erlaubt & wie weit darf man da gehen? Habe leider im Internet nichts gefunden.
Danke im Voraus 🙂
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Hallo zusammen
Ich halte mich kurz & hoffe auf eine Lösung.
Mein Partner & ich sind Hauptmieter einer Wohnung, wir haben eine Freundin von uns bei uns als Untermieterin wohnen lassen (Vertrag vorhanden, auch mit 1 Monat Kündigungsfrist festgehalten). Nun ist sie ins Ausland gegangen, hat fast alles mitgenommen ausser paar Dinge die sie dann noch abholen möchte. Allerdings hat sie 1. falsch gekündigt (per Mail & 1 Monat KDGSfrist nicht eingehalten) & 2. weigert sie die Miete uns zu bezahlen (hat mir dies per Whatsapp aber bestätigt, dies bis zu gewissen Daten zu tun, was nicht passiert ist).
Sie hat uns geschrieben sie holt dann Anfangs Mai ihre Dinge persönlich ab, wird uns dann aber nur 1 Monatsmiete geben. Unseren Hausschlüssel hat sie im Moment auch noch.
Darf ich, solange sie mir die Miete nicht gibt bzw die 1. ist sowieso schon lange fällig ihre Wertsachen bei uns behalten?
Was ist da rechtlich alles erlaubt & wie weit darf man da gehen? Habe leider im Internet nichts gefunden.
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Kommentare
Fr, 12/04/2019 - 17:15
Robert Schweng
Kurt Egli Geht es um ein möbliertes oder unmöbliertes Zimmer?
Je nachdem unterscheiden sich die Kündigungsfristen.
Wenn die Kündigung nichtig ist, dann ist Sie immer noch Mieterin.
Als Vermieter können Sie den Mieter wegen dem ausstehenden Mietzins mahnen und innert kurzer Frist auf einem amtlichen Formular kündigen.
https://www.mieterverband.ch/.../kuendigung-durch...
Die persönlichen Sachen des Mieters sind selbstverständlich herauszugeben.
Art. 141 StGB Sachentziehung
Wer dem Berechtigten ohne Aneignungsabsicht eine bewegliche Sache entzieht und ihm dadurch einen erheblichen Nachteil zufügt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Maurice Sobernheim So wie ich Sie verstehe hat die Mieterin nur noch Ihre persönlichen Effekten allenfalls Kompetenzstücke bei Ihnen. Bei Wohnungen gibt es kein Retentionsrecht!
Maurice Sobernheim Herausgabe dieser Dinge an die Mieterin sind selbstverständlich