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Hallo Zusammen,
Ich habe meine Stelle gekündigt und aus den Vorjahren insgesamt noch 25 Tage Urlaub zu gut. Die Urlaubstage sind vom 2012-2016 zusammen gerechnet.
Ich konnte jetzt noch 8 Urlaub machen bis zum Ende der Kündigung was in meiner Rechnung 25-8= 17 Tage wären die mir ausbezahlt werden müssten.
Die Personalabteilung hat mir aber nur 10 Tage ausbezahlt. Das habe ich beanstandet und seit dem ich jetzt nicht mehr angestellt bin, bekomme ich keine Antwort mehr.
Könnt ihr mir sagen wie ich am besten vorgehe damit ich zu meinem recht komme?
Besten Dank im Voraus
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Hallo Zusammen,
Ich habe meine Stelle gekündigt und aus den Vorjahren insgesamt noch 25 Tage Urlaub zu gut. Die Urlaubstage sind vom 2012-2016 zusammen gerechnet.
Ich konnte jetzt noch 8 Urlaub machen bis zum Ende der Kündigung was in meiner Rechnung 25-8= 17 Tage wären die mir ausbezahlt werden müssten.
Die Personalabteilung hat mir aber nur 10 Tage ausbezahlt. Das habe ich beanstandet und seit dem ich jetzt nicht mehr angestellt bin, bekomme ich keine Antwort mehr.
Könnt ihr mir sagen wie ich am besten vorgehe damit ich zu meinem recht komme?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:35
Christian Twer
steht was im Arbeitsvertrag bezüglich Verjährung / Verfall von Urlaubsanspruch?
Fr, 02/06/2017 - 13:35
Dario Derungs
Nein steht nichts drin, sollte demnach nach schweizer Arbeitsrecht gelten
Fr, 02/06/2017 - 13:35
Christian Twer
in dem Fall bis zu 5 Jahre zurück.
http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?lang=de&zoom=OUT&type=s...
Fr, 02/06/2017 - 13:35
Christian Twer
geh zum anwalt.
Fr, 02/06/2017 - 13:35
Dario Derungs
Gibt es hier jemanden der einen ähnlichen Fall hatte?
Fr, 02/06/2017 - 13:36
Senada Dajic
Mir wurden nicht bezogene ferien (2jahre alt) ausbezahlt.
Fr, 02/06/2017 - 13:36
Melanie Pascal
Hier ist es klarer dargestellt: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbe...
Heisst also: Ferien verjähren nach 5 Jahren. Restliche Ferientage dürfen nur ausbezahlt werden wenn es betrieblich nicht möglich ist dich früher gehen zu lassen.
To do für dich: gehe zum Arbeitsgericht und reiche eine Klage ein für die Tage die du noch zu gut hast
Fr, 02/06/2017 - 13:36
Dario Derungs
Vielen Dank euch allen... es wird wohl so sein müssen, hoffe das ich bei dem Ärger nicht noch in meine eigene Brieftasche greiffen muss.
Fr, 02/06/2017 - 13:36
Melanie Pascal
Arbeitsgericht ist kostenlos. Gehe zur Unia und lass dir Helfen
Fr, 02/06/2017 - 13:36
Dario Derungs
Ich habe unia bereits kontaktiert und leider keine Antwort bekommen. Vielen Dank Melanie .
Fr, 02/06/2017 - 13:36
Melanie Pascal
Dario Derungs dann geh direkt zum Arbeitsgericht. Persönlich