hallo zusammen ich habe mal eine frage und zwar arbeite ich unter dem mindestlohn habe 1 1/2monate 6 tage die woche gearbeitet.. was ich noch nicht zurück bekommen habe und musste am mittag immer durcharbeiten. ich habe jetzt die Kündigung bekommen ich nehne an weil es zu wenig Einkommen gab. kann ich da was rechtlich gegen ihn tun? und wie sieht das aus bei einem bruttolohn von 3600 fr. habe ivh über 400 fr abzüge.. ist das möglich?

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Kommentare

Birgit Rechsteiner

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Vom Bruttolohn gehen mind. 6% für AHV und ALV weg.
Dann ein paar Prozente für Unfallversicherung, Krankentaggrld etc.
Und der Betrag für BVG ist ein fixer Betrag. Der variiert klar nach Versicherung und Alter etc.
Also, die. 400.-- sind gut möglich.

Mindestlohn? Gibt es in der Schweiz nicht.

6Tage die Woche sind auch nicht verboten. Je nach dem wie viel Zeit du die 6 Wochen über gearbeitet hast, je nach Branche und je nach dem, wie du jetzt noch arbeiten musst - ist alles i.o.

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Samantha Fallegger

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als ausgelehernte coiffeuse ist 3800 mindest lohn! 6 tage und nur sonntags frei immer von 09.00-18,30 durchgehend und am Donnerstag von 09.00 bis 20.00 durchgehend und Samstags 09.00 bis 16. 00 durchgehend durfte niie mittag machen

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Susan Keusch

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Übrigens, das hättr mich null intrrssiert wegen dem mittag, ich hätte meine pause gemacht... mehr als künden konnte er ja nicht, meld dich möglichst bald beim rav an

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Marcel Marty

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Es gibt keinen Mindestlohn in der Schweiz... Höchstens wenn ihr einem GAV unterstellt seid und das dort geregelt ist.

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Samantha Fallegger

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Marcel Marty jaa das ist im gav ganz klar geregelt bei uns

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Susan Keusch

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Hast ja die lohnabrechnung, also kannst du was unternehmen... beeeisen das du kein mittag gemacht hast wird schwierig, ausser er haz eine stempelkarte oder so, da steht aussage gegen aussage, informier dich beim coiffure verband wegen den zeiten usw... mit denen kannst du gegen deinen cgef auch vorgehen

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Roman Lanz

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Also als Coiffeuse bist du auf jeden Fall dem GAV unterstellt. Der ist gesetzlich verbindlich. Das bedeutet auch, dass du bei einer Arbeitszeit von 100% den mindestlohn gemäss GAV hast. Im ersten jahr nach dem lehrabschluss kann dieser gekürzt werden falls du den umsatz von ca 10 000.- pro monat nicht erreichst. Das steht auch alles im GAV drin.

Abzüge von fr 400.- sind bei diesem mindestlohn nicht möglich wenn du unter 25 jahren bist und noch keine pensionskasse bezahlen musst.

So gesehen würde ich das mit dem rechtsschutz von Coiffeur Suisse ansehen. Die werden dir helfen zu deinem recht zu kommen und das Coiffeurgeschäft allenfalls weiter rechlich einklagen wegen verstoss gegen das Arbeitsgesetz...

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