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Hallo Zusammen
ich habe mal eine Frage. Ich bin von der Intrum mehrfach über den Tisch gezogen worden, Verzugsschaden,Löschgebühren, etc. Habe leider auch unterschrieben, dass ich die Kosten anerkenne. OK selber schuld, wusste es vorher nicht besser.
Leider habe ich auch keine Rechtschutzversicherung.
Nun habe ich einige Fragen:
1. Kann ich rückwirkend das Geld zurückfordern, da ein Vertrag eigentlich nichtig ist, wenn unrechte Gebühren erhoben werden? (habe nie angeforderte Unterlagen erhalten)
2. Obwohl gelöscht, scheinen Sie noch in irgendwelchen Datenbanken vorhanden zu sein.
Diverse Online-Bestellungen schlugen fehl.
- Wie kann ich die Löschung erzwingen?
- Wer hat da noch Zugriff auf diese Datenbanken?
- Dürfen andere Bonitätsfirmen darauf zugreifen, und/oder auch abspeichern?
- Wie kann ich herausfinden wer noch auf diese Datenbanken Zugriff hat?
Danke für Eure Unterstützung!
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Hallo Zusammen
ich habe mal eine Frage. Ich bin von der Intrum mehrfach über den Tisch gezogen worden, Verzugsschaden,Löschgebühren, etc. Habe leider auch unterschrieben, dass ich die Kosten anerkenne. OK selber schuld, wusste es vorher nicht besser.
Leider habe ich auch keine Rechtschutzversicherung.
Nun habe ich einige Fragen:
1. Kann ich rückwirkend das Geld zurückfordern, da ein Vertrag eigentlich nichtig ist, wenn unrechte Gebühren erhoben werden? (habe nie angeforderte Unterlagen erhalten)
2. Obwohl gelöscht, scheinen Sie noch in irgendwelchen Datenbanken vorhanden zu sein.
Diverse Online-Bestellungen schlugen fehl.
- Wie kann ich die Löschung erzwingen?
- Wer hat da noch Zugriff auf diese Datenbanken?
- Dürfen andere Bonitätsfirmen darauf zugreifen, und/oder auch abspeichern?
- Wie kann ich herausfinden wer noch auf diese Datenbanken Zugriff hat?
Danke für Eure Unterstützung!
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Kommentare
Sa, 12/01/2019 - 20:34
Robert Schweng
Melii Schaurhofer Solche sachen sind jehnachdem 3-5 jahre sichtbar. Du kannst bei der CRIF und der ZEK einen auszug mit deinem Ausweis bestellen, dann weisst du ganz genau was wo noch vermerkt ist und bis zu welchem Zeitpunkt
Gian-Reto Willi https://www.konsumentenschutz.ch/news/
Roman Lanz Also ob du bei der intrum in ihrer internen datenbank gelöscht wirst ist die entscheidung der intrum selbst. Somit wirst du bei den kreditfirmen welche ihre daten bei der intrum prüffen lassen auch weiterhin nichts auf rechnung bestellen können.
Grundsätzlich sind alle kreditvergebenden unternehmungen (banken, versicherungen, factoring unternehmen, leasing firmen u.s.w) der finanzmarktaufsucht unterstellt und müssen betreibungen dem zentralregister für kreditinformationen weiterleiten sowie alle kreditanfragen bei diesem zentralregister prüffen. Wenn du da einen eintrag hast dürfen sie von gesetzeswegen keinen kredit geben. Das gesetzt ist "...darf nicht zu überschuldung führen..."
Also ja zuerst beim ZEK nach einträgen nachfragen und dann diese korrigieren lassen. Wo du dann wieder kredit bekommst ist dann die entscheidung der jeweiligen kreditunternehmung.
Gian-Reto Willi Roman Lanz Falsch. Es ist nicht die Entscheidung der Intrum ob du in der internen Datenbank gelöscht wirst. Die Intrum ist verpflichtet bei Aufforderung die Einträge zu löschen.
https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/dokumentation/muste...
Walter Büchi richtig. löschung gem. dsg kann verlangt werden.
Walter H Beutler Es sollte langsam hinlänglich bekannt sein, dass man bei Intrum nichts, aber auch gar nichts unterschreibt. Diese Firma arbeitet mit unzulässigen Methoden !!
Kurt Egli Mit der Unterzeichnung der Schuldannerkennung wurde die Schuld anerkannt.
Nachträglich dagegen anzugehen dürfte m.E. so gut wie aussichtlos sein.