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Hallo Zusammen, ich habe mal eine Frage, ich bin da nicht fündig geworden. Ein Freund von mir, ist morgens zur Arbeit, er hatte die Scheibe nicht frei gekratzt. Die Polizei hat ihn angehalten und verzeigt. Als die Polizei die Papiere wollte, hat er aus versehen die Papiere vom Motorrad gegeben. Nun kam Post zu ihm von der Staatsanwaltschaft, in der die Bezeichnung und das Nummernschild vom Motorrad in der Anzeige steht. Ist das egal, oder ist es evtl ein Verfahrensfehler, so dass man nun alles anfechten kann? LG und danke und es ist wirklich ein Freund, ich habe kein Motorrad. 😊
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Hallo Zusammen, ich habe mal eine Frage, ich bin da nicht fündig geworden. Ein Freund von mir, ist morgens zur Arbeit, er hatte die Scheibe nicht frei gekratzt. Die Polizei hat ihn angehalten und verzeigt. Als die Polizei die Papiere wollte, hat er aus versehen die Papiere vom Motorrad gegeben. Nun kam Post zu ihm von der Staatsanwaltschaft, in der die Bezeichnung und das Nummernschild vom Motorrad in der Anzeige steht. Ist das egal, oder ist es evtl ein Verfahrensfehler, so dass man nun alles anfechten kann? LG und danke und es ist wirklich ein Freund, ich habe kein Motorrad. 😊
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Kommentare
Di, 17/04/2018 - 14:05
Robert Schweng
Christian Oberhänsli Wurden vom "Tatfahrzeug" Fotos gemacht? 🤔
Dann dürfte der Irrtum auch den Ordnungshütern auffallen...
Ciara Gomez Ändert nichts an der Tatsache, dass er die Scheibe nicht freigekratzt hat! 😎😎😎
Walter Büchi nein, das ist nur ein formfehler damit wird das verfahren nicht ungültig!