Hallo zusammen.

Ich habe mal eine Frage an Euch. Zu meiner Hochzeit hatte ich einen Videografen bestellt. Dieser hatte mit uns Sachen vereinbart. 2 Videografen den ganzen Tag von der 1. Sekunde bis zur letzten, damit man gar nichts verpasst. 2000 € war die Summe im Vertrag. Nun war folgendes. Statt um 7 Uhr ist er 2 Stunden zu spät gekommen. Da er keinen Mitarbeiter hatte, brachte er seine Freundin mit, die von tuten und blassen keine Ahnung hatte. Obwohl vereinbart war, dass er alle Gäste auf dem Film hat, ging er nicht rum und filmte alles. Dann sagte er um 23 Uhr, dass er nun geht, obwohl die Hochzeit noch am laufen war. Obwohl wir nicht einverstanden waren.
Nun 4 Monate später haben wir das Material bekommen. Teilweise in sehr schlechtem Zustand. Wir haben nun nur 1600€ gezahlt und wollen ehrlich gesagt nicht mehr zahlen. Es geht nicht darum, dass man diskutiert über die Qualität oder den Geschmack. Uns geht es vielmehr, dass er 2 Std. Zu spät gekommen ist und vor allem gegen die Abmachungen einfach ging. Er warb auf der Homepage dass er von Anfang bis Ende dabei ist, egal wie lange.

Aus meiner Sicht ist so eine Kürzung berechtigt, oder was meint Ihr. Kennt ihr einen Rechtsartikel wegen nicht erfüllter Leistung, oder Kürzung?

Lieben Dank

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Kommentare

Martin Brandl

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Da wären schon 1000€ zuviel!! Er hat Vertragsbruch begangen!

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Burhan Alilaj

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(Laie) Ich würde auch nicht zahlen. Er hat sich nicht an die Abmachungen gehalten und somit Vertragsbruch begangen sofern im Vertrag all diese abmachungen Schriftlich aufgeführt waren. Es ist ein Mangel den er nicht mehr nachbessern kann, weil er frühzeitig scho von der Hochzeit weg ist und keine weiteren Aufnahmen mehr hat.

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Tine Steffen

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Danke für die Hilfe, ich habe eben einen Anwalt kontaktiert. Dieser meinte, dass wenn nicht die ganze Vereinbarung eingehalten wurde, man auch nicht alles zahlen muss.

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