Hallo Zusammen

Ich habe kurz eine frage betreffend Alimänten

Wen mein Kind die lehre abbricht und zb lsnge keine lehrstelle findet muss ich danach auch wider bezahlen ?

Das Kind wird im Nov 18 Jahre alt

danke für die info

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 15

Kommentare

Melanie Kappeler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Du musst zahlen bis die erste Lehre abgeschlossen wird

1
Durchschnitt: 1 (1 Stimme)

Mandy-Manuela Güçlü Dornbierer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Stimmt nicht ganz er muss bezahlen bis zur 1. Abgeschlossenen Lehre allerdings nur bis zum 25. Lebensjahr

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Roger Meier

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

die hatt er eben abgebrochen

1
Durchschnitt: 1 (1 Stimme)

D'Armiento Michelle

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Erst ausbildung abgeschlossen oder bis zum 25. Lebensjahr.. Wa steht i deinem scheidungs /unterhalts urteil?

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

D'Armiento Michelle

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Weil.so stehts bei meinem partner drin falls seine tochter aus der 1. Ehe studieren würde geht das ja.länger....

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Roger Meier

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

gute frage das muss ich mal studiren per gelegenheit

1
Durchschnitt: 1 (1 Stimme)

Roman Lanz

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Soweit ich weiss sind die eltern bis zum abschluss einer erstausbildung in der pflicht. Aber nur die zeit in welcher eine ausbildung gemacht wird. Das heisst du solltest die zahlungen aussetzten können in der zeit zwischen dem 18 geburtstag bis zum zeitpunkt wenn er die lehre beginnt.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Meli Kräuchi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Bis di erst usbildig abgschlosse isch oder 25gi soviu mir isch... ussert es weri anders besproche worde

1
Durchschnitt: 1 (1 Stimme)

Diana Caprez-Cotone

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das Abbrechen der Lehre hat zur Konsequenz, dass du keine Berechtigung auf Kinderzulagen mehr hast (wenn er mündig ist). Diesen Umstand musst du deinem Arbeitgeber melden. Dein Sohn ist aber auch nicht mehr berechtigt, Kinderunterhalt von dir zu beziehen. Beginnt er aber wieder eine Ausbildung, sind die Unterhaltszahlungen wieder geschuldet. Da er aber mündig sein wird, kannst du einen neuen Unterhaltsvertrag direkt mit ihm aushandeln. Dabei wird der "Lehrlingslohn" im Budget berücksichtigt. Beobachter (wollte das auch mal nachlesen)

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

D'Armiento Michelle

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Zusatz, habe gerade mit meinem partner gesprochen und er stimmt diana zu. Stimmt ist dein recht.

Er würde aber di umstände etc in die ezscheidung mit einbezihen...
Zb kk weiter zahlen, mit der mutter zusammen.. Aber freizeit shoppingtouren etc fuer das müsste seine tochter einen job suchen das sie geld verdient.. Den zuhause sitzen und nichts tun gibts nicht... Verstehst du wie ich meine?

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Archiv