Hallo zusammen, ich habe jetzt auch mal eine Frage.
Wir wohnen seit fast 2 Jahren in einer Wohnung mit einer Katze(freigaenger). Nun Habe ich das Mietverhaeltnis gekündigt. Daraufhin habe ich vom Vermieter eine Liste bekommen was ich zu tun habe zwecks Reinigung und so für die Übergabe. Unter anderem soll ich die Wohnung wegen der Katze desinfizieren.Es ist fast überall Hartboden, ausser auf der Galerie da ist Sisalteppich. Nun meine Frage. Ist das rechtens, und wenn Ja, wer macht so was. Habe im Netz nichts aufklaerendes gefunden.
Vielen Dank.

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Thomas Bühring Noch ein Nachtrag von mir. Ich soll es nachweislich von einem Reinigungsinstitut desinfizieren lassen.

Ga Ne Wenn das nicht im Vertrag steht, musst Du gar nichts. Frag beim Mieterverband, die wissen das.

Gian-Reto Willi Nein musst du nicht:
https://www.mieterverband.ch/dam/jcr%3A2eb3ec53-1400-4f0f-9e9c-7f6d3368c...

Patrick L. Surber Steht etwas im Mietvertrag dazu? Sonst kann der Mieter nicht gezwungen werden, ein Putzinstitut für die Endreinigung zu beauftragen.
Ein Teppich voller Haare und voller Katzenurinflecken ist allerdings kein ordnungsgemässen Zustand einer Wohnung, weshalb in einem solchen Fall wohl die Desinfektion tatsächlich nötig ist, wenn Sie ihre Kaution wieder erhalten möchten.

Walter H Beutler die Wohnung soll im Zustand zurückgegeben werden, in dem sie bei der Uebernahme war ( Uebergabeprotokoll usw. ) ausgenommen natürlich durch die durch normale Abnutzung entstandenen Gebrauchspiren. Voila. Ich habe noch nie gehört, dass eine Wohnung desinfiziert werden soll ....

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv