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Hallo zusammen
Ich habe im September 2015 zwei masssättel bestellt im Januar 16 kamen dan zwei aber das waren definitiv nicht meine da Farbe und Größe falsch war.
Danach war meine Bestellung verschwunden und mein Pony wurde erneut ausgemessen.
Im März war dann meine Bestellung plötzlich doch aufgetaucht und ich bekam die zwei versprochenen sättel doch noch. Laut der sattlerin (nun erfahren das dies gar keine ist) passen die sättel auf mein Pony.
Ich bin dann ein paarmal geritten und merkte wie er sich mehr und mehr wehrte, ab in die Klinik wo dann eine Entzündung festgestellt wurde im sattel Bereich.
Mein Pferd ist seit da nicht mehr wirklich reitbar und das ganze kostet mich bis jetzt 12000.-
Sie nimmt die sättel nicht zurück, nun habe ich auf der hp diesen Satz gefunden kann ich sie daran Aufhängen das sie sie zurücknehmen muss ?
Das die Sättel nicht passen habe ich von diversen sattler schriftlich.
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Hallo zusammen
Ich habe im September 2015 zwei masssättel bestellt im Januar 16 kamen dan zwei aber das waren definitiv nicht meine da Farbe und Größe falsch war.
Danach war meine Bestellung verschwunden und mein Pony wurde erneut ausgemessen.
Im März war dann meine Bestellung plötzlich doch aufgetaucht und ich bekam die zwei versprochenen sättel doch noch. Laut der sattlerin (nun erfahren das dies gar keine ist) passen die sättel auf mein Pony.
Ich bin dann ein paarmal geritten und merkte wie er sich mehr und mehr wehrte, ab in die Klinik wo dann eine Entzündung festgestellt wurde im sattel Bereich.
Mein Pferd ist seit da nicht mehr wirklich reitbar und das ganze kostet mich bis jetzt 12000.-
Sie nimmt die sättel nicht zurück, nun habe ich auf der hp diesen Satz gefunden kann ich sie daran Aufhängen das sie sie zurücknehmen muss ?
Das die Sättel nicht passen habe ich von diversen sattler schriftlich.

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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:50
Carolin Metzler
das ist allerdings freiwillig und hängt davon ab, ob das entsprechend im vertrag bzw in den agb geregelt wurde. Es gibt kein grds rückgaberecht bei Onlineverträgen.
Fr, 02/06/2017 - 14:50
Carolin Metzler
Wenn das vertraglich so vereinbart wurde, muss er es zurücknehmen - das wissen wir aber anhand der Angaben nicht, ob ein generelles Rücktrittsrecht besteht.
Die Fragestellerin will ja (soweit ich das verstehe), einen Mangel geltend machen (nicht passende Sättel)
Fr, 02/06/2017 - 14:50
Sabrina Looser
Es gibt keine agbs leider -.- die Person war bei uns persöndlich im Stall mehrmals habe nie irgendwas unterschrieben
Fr, 02/06/2017 - 14:50
Carolin Metzler
Es gibt auf der ganzen Seite keine AGB und ihr habt nur mündlich was vereinbart?
Fr, 02/06/2017 - 14:50
Sabrina Looser
Nein nicht mehr das wurde alles gelöscht und unterschrieben habe ich nie was zudem wurde die Rechnung von einer anderen Firma ausgestellt und ja alles einbisschen suspekt
Fr, 02/06/2017 - 14:50
Carolin Metzler
Naja, ob du was unterschrieben hast oder nicht ist schlussendlich irrelevant - aber du bist jetzt in einer denkbar schlechten beweissituation, wenn du gar nichts schriftlich hast
Fr, 02/06/2017 - 14:50
Claudia Wild
Wenn Du keinen Vertrag und nur alles mündlich hast bleibt nichts anderes übrig als sich beim Rechnungssteller zu melden. Hat diese Firma auch keine AGBs?