Hallo zusammen, ich habe folgende frage betreffend privatparkplatz. Wir haben einen privatparkplatz und als wir vorhin nach hause gekommen sind stand da ein auto. Ich habe unverzüglich den hausabwart kontaktierte, und der meinte nur da können wir nichts machen. Polizei rufen sei keine option da die eh nichts machen können. Meine frage nun ist stimmt das oder was können wir machen?

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Kommentare

Robert Schweng

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Melanie Otuonye besteht denn ein richterliches Parkverbot für die Parkplätze? Wenn nicht, dann wird es nämlich sehr schwierig für die Polizei sein da etwas zu unternehmen.(Privatgrund)

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Melanie Otuonye

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Leider nicht steht nur "privat"

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Moni Niemeyer

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Hast du mal geschaut, ob man mit App den Besitzer ausfindig machen kann? Hatte es mal und da war sogar eine Telefonnummer dabei die ich anrufen konnte... meine Kollegin hat damals einfach ein Abschleppdienst gerufen und hat es abschleppen lassen....

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Melanie Otuonye

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Der abwart meinte ich könne es schon abschleppen lassen aber ich müsse dann die kosten vorauszahlen.

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Daniel M. Vischer

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Der Autobesitzer muss die Abschleppkosten beim auslösen bezahlen. Im schlimmsten Fall könnte er regress auf dich nehmen. Musste auch mal ein Auto von meinem Parklplatz abschleppen lassen.

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Robert Schweng

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Daniel M. Vischer das mit dem Regress kann m.E. eben leicht passieren, wenn man ein Auto von einem Parkplatz ohne richterliches Parkverbot abschleppen lässt!

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Moni Niemeyer

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Dann würde ich ihn wirklich nett darauf hinweisen mit einem Zettel und seinem Namen, dass es dein Parkplatz ist... ist es von der selben Verwaltung wie deine Wohnung, dann würde ich mit dem sprechen...

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Mathias Luchsinger

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eine sms mit dem kenzeichen an 939 dan bekomst du auskunft wie er heist adresse und telefonnr kosted 1fr

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Karin Chenaux

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Ich würd dem ein Zettel hinpappen mit der Erklärung, dass dies ein gemieteter Parkplatz ist und meist ist dann gut.

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Sarah Matti

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Mä cha aber nid alli finde dört... mir hei z.b üsi outo gsperrt. Das chame bim strasseverkehrsamt

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Melanie Otuonye

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Ich due en zettel ane und gib e verwarnig (sachlich) süst gits azeig. Foti hani gmacht

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Fari Thoms

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Zuparkieren ist rechtlich gesehen eine Nötigung 😉

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Monika Lüttin

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Da es sich um einen privaten Parkplatz handelt, kannst du rechtlich nichts machen. Lässt du das Fahrzeug abschleppen, bezahlst du die Kosten. Wenn der Abschleppdienst das Fahrzeug nur gegen Begleichung der Abschleppkosten herausgeben will, ist dies Nötigung und der Halter kann das Fahrzeug mit Hilfe der Polizei auslösen. Wenn die Polizei, wie in oben genannten Fällen, dem Halter anruft und ihn anweist umzuparkieren, ist dies reiner Goodwill von denen. Es ist ärgerlich für euch, aber es gibt keine gesetzliche Regelung dafür.

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Floriana Cubisino

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Das stimmt nicht ganz. Ich musste keinerlei abschleppkosten bezahlen, dies bezahlte der Fahrzeughalter.

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Monika Lüttin

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Floriana Cubisino rechtlich gesehen muss es der Auftraggeber bezahlen. da dies die meisten Leute nicht wissen, bezahlen es dann diejenigen, die abgeschleppt worden sind.

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Birgit Rechsteiner

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Dann war ein richterliches Verbot drauf...
Sonst geht das nicht...

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Monika Lüttin

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und diese Busse wird dann auch nicht an den Besitzer des Parkplatzes sondern an die Gemeinde bezahlt...

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