Hallo zusammen

Ich habe einen Termin bei der Schlichtungsbehörde im November. Bzw. eine Verhandlung betreffend ungerechtfertigter Wohnungskündigung.
Darf ich bei dieser Verhandlung Akteneinsicht verlangen? Mir wurde die Wohnung auf 31.10.2016 gekündigt, weil es scheinbar zahlreiche Reklamationen gegeben haben soll. Von mir aus gesehen sind diese aber schlichtweg erfunden und total übertieben.
Habe leider keinen Rechtsschutz und kein übriges Kleingeld für einen Anwalt.
Danke für eure Antworten / Kommentare

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Kommentare

Brigitte Susanne Gurtner

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Bisch nid bim Mieterschutz ? Die hei au Awält.

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Steffi Ellenberger

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Nei bini äbe leider nid

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Brigitte Susanne Gurtner

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Ja das isch blöder aber ebe bi de Gmeind frage. Ich ha au eine übercho damals

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Nicole Kuhwimper

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Mach eini.bi de eine rechtschutz hesch 30täg karenzfrist.chönti no klappe

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Patrick L. Surber

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Ein Gesuch um Akteneinsicht kannst Du stellen und auch ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Hier erhältst Du sicher Support: https://www.mieterverband.ch/mv-so/hilfe-von-fachleuten/persoenliche-mie... > Grenchen aufklappen

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