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Hallo zusammen
Ich habe einen Termin bei der Schlichtungsbehörde im November. Bzw. eine Verhandlung betreffend ungerechtfertigter Wohnungskündigung.
Darf ich bei dieser Verhandlung Akteneinsicht verlangen? Mir wurde die Wohnung auf 31.10.2016 gekündigt, weil es scheinbar zahlreiche Reklamationen gegeben haben soll. Von mir aus gesehen sind diese aber schlichtweg erfunden und total übertieben.
Habe leider keinen Rechtsschutz und kein übriges Kleingeld für einen Anwalt.
Danke für eure Antworten / Kommentare
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Hallo zusammen
Ich habe einen Termin bei der Schlichtungsbehörde im November. Bzw. eine Verhandlung betreffend ungerechtfertigter Wohnungskündigung.
Darf ich bei dieser Verhandlung Akteneinsicht verlangen? Mir wurde die Wohnung auf 31.10.2016 gekündigt, weil es scheinbar zahlreiche Reklamationen gegeben haben soll. Von mir aus gesehen sind diese aber schlichtweg erfunden und total übertieben.
Habe leider keinen Rechtsschutz und kein übriges Kleingeld für einen Anwalt.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Brigitte Susanne Gurtner
Bisch nid bim Mieterschutz ? Die hei au Awält.
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Steffi Ellenberger
Nei bini äbe leider nid
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Brigitte Susanne Gurtner
Ja das isch blöder aber ebe bi de Gmeind frage. Ich ha au eine übercho damals
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Nicole Kuhwimper
Mach eini.bi de eine rechtschutz hesch 30täg karenzfrist.chönti no klappe
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Patrick L. Surber
Ein Gesuch um Akteneinsicht kannst Du stellen und auch ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Hier erhältst Du sicher Support: https://www.mieterverband.ch/mv-so/hilfe-von-fachleuten/persoenliche-mie... > Grenchen aufklappen