Hallo zusammen, ich habe eine kurze frage betreffend Mietrecht. Grundsätzlich sollte der Mieter bis ende Nov. die Wohnung verlassen. Nun hat der Mieter aber erst auf 16.12. eine neue Wohnung. Darf mann noch einen ganzen Mietzins verlangen dafür? Die Wohnung wird früchstens ab 1.1. neu vermietet sein, darum wäre dies kein problem.

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Kommentare

Susan Stadelmann

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Grundsätzlich ja, den du könntest theoretisch auf 1.12 schon einen nachmieter haben, und durch das geht dir sonst einen monat durch die finger oder den halben

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Manuel Schranz

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hm. wenn du ihn bis 16.12.2016 in der Wohnung lässt schliesst du mit ihm für die Dauer vom 1.12.-16.12. einen neuen Mietvertrag und kannst in diesem Vertrag auch einen ganzen Mietzins verlangen, wie er sonst für einen ganzen Monat geschuldet wäre.

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