Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zum Erbrecht, und was ich als nächster Schritt vornehmen soll.
Gestern hab ich vernommen das mein Grossvater, Vater seits gestorben ist.
Meine Mutter war mit meinen Vater nur kurz verheiratet und mein Vater lebt nicht mehr.
Als Kind, jugendliche und auch später, versuchte ich immer wieder mal mit ihnen Kontakt aufzunehmen.
Doch sie zeigten und sagten mir immerwieder das ich unerwünscht bin..
Meinem Grossvater seine Frau ist nicht meine Leibliche Grossmutter. Meine leibliche Grossmutter verstarb als mein Vater noch Teenager war, somit habe ich sie nie gekannt.
Doch ihr gehörte ein Haus, welches mein Grossvater dann geerbt hat.
Da ich auch nicht zur Beerdigung eingeladen bin, glaube ich das sie mich wahrscheinlich auch gestrichen haben.
Ist das Notariat trotzdem verpflichtet sich bei mir zu melden?
Kann ich auf mein Erbrecht bestehen?
Oder Muss ich mich dort bei der Gemeinde melden?
Soll ich noch abwarten oder mich sofort melden?
Ich möchte jedenfall zu Ehren von meinem Vater und meiner Tante die beide den Freitod gewählt haben auf mein Erbe bestehen. Brauch ich einen Anwalt dazu?

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Kommentare

Robert Schweng

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Nicole Arm wenn das Notariat nichts von dir weiss, dann können sie sich ja auch gar nicht bei dir melden, erkundige dich am besten beim Erbschaftsamt

Pascale J. Preisig Vorallem bei groseltern ist man nicht erbberechtigt meinte ich... wurde nie "aufgeboten" obwohl mehr als bekannnt...

Birgit Rechsteiner Es gibt keinen Pflichtteil auf Erbe bei Enkelkindern / Grosseltern.
Nur Ehegatten, Kinder und Eltern - somit hast du gar kein Erbrecht. Die Möglichkeit wäre nur, über den Vater zu erben, da dieser aber bereits tot ist gibt es auch da kein Erbe...

Rösli Hohl Ich bin kein Profi. Aber ich denke als Enkel kommt man in den Genuss anstelle des Vaters. Gerade Linie bei Blutsverwandten. Bei mir war das so. Ich würde mich bei der Gemeinde wo der Grossvater gelebt hat mal schlau machen.

Margrit Mathys Meine Großmutter gestorben , Vaterseits ! Leider auch gestorben! Dann kommen Kinder dann!! So bei mir!

Mirjam Locher-Heuberger Die Enkel "erben" quasi den Pflichtteilsanspruch ihres vorverstorbenen Elternteils.

Sehr gut hier erläutert: https://www.ktipp.ch/artikel/d/erhalten-meine-enkel-einen-pflichtteil/

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