Hallo zusammen
ich habe eine Frage zu einer Kündigung.
Frau arbeitet seit 1.5 Jahren im Gastgewerbe in der gleichen Anstellung. Seit 1 Jahr immer wieder Beschwerden mit den Schultern / Armen, die ärztlich abgeklärt und therapiert wurden. Sie hat nur kurze Absenzzeiten gehabt und ist sobald es irgendwie ging sofort wieder arbeiten gegangen. Die Beschwerden haben zugenommen, dass sie ihre linke Hand nicht mehr bewegen kann (Lähmung), und an der HWS operiert wird. Vor 10 Tagen (da stand noch nicht fest, dass sie länger krank sein wird) hat ihr Arbeitgeber ihr gekündigt und sie per sofort frei gestellt. An diesem Tag hat sie gearbeitet, war dann am nächsten Tag beim Arzt wg der Lähmung und 13 Tage später Notfallmässig operiert.
Ist diese Kündigung gültig?

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Kommentare

Robert Schweng

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Sybille Rellstab Wenn sie an diesem tag gearbeitet hat war sie arbeitsfähig und die kündigung gültig. Die kündigungsfrist steht aber während der krankkeit jedoch längstens 90 Tage still.

Marcel Marty Grundsätzlich ist jede Kündigung gültig sofern sie formal korrekt ist und nicht gegen geltendes Recht verstösst. In der Schweiz herrscht Kündigungsfreiheit. Das heisst, dass jeder Vertrag, zu jeder Zeit, unter Einhaltung der Kündigungsfrist aufgelöst werden kann - und zwar von beiden Vertragsparteien.

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