Hallo Zusammen.

Ich habe eine Frage, vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

Ich habe vor einem Jahr einen Mietvertrag unterschrieben. Zu diesem Zeitpunkt wollte mein Vermieter das Haus verkaufen, er hat uns aber leider nicht informiert. Jetzt nach 16 Monaten hat er das Haus endlich verkauft. Jetzt ist es blöd für mich, 1. das Sofa ist zu gross und es passt nicht mehr in der neuen Wohnung. 2. die Zügelkosten die kommen.

Meine Frage, kann ich etwas Rechtlich verlagen, dass er uns eine Entschädigung geben muss?

Danke

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Kommentare

Robert Schweng

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Méli Margrith Ella Laie: Ich denke nicht das Sie eine Entschädigung bekommen.

Nicole Arm für was soll er sie denn entschädigen, dass sie zügeln müssen? sie können ja eine Mieterstreckung verlangen

Eveline Gutmann Anita Anife Latifi Ymeri wie ich oben geschrieben habe, innert 30 Tagen kann man Mieterstreckung eingeben. Das steht auch auf dem offiziellen Formular, welches der Vermieter für eine rechtsgültige Kündigung benutzen muss.

Susanne Schudel Grundsätzlich geht der Mietvertrag bei Verkauf der Liegenschaft auf den neuen Käufer über. Eine Kündigung (egal ob alter oder neuer Eigentümer) kann man bei der zuständigen Schlichtungsbehörde anfechten.
Eine Entschädigung, für was auch immer, kann man immer fordern, ob allenfalls Richter Freude daran haben, eine Forderung zu beurteilen, der jegliche Rechtsgrundlage fehlt, ist wohl fraglich.
Wenn ich zB nach einem Jahr meine Wohnung Kündigung kündige, wäre es ja auch lächerlich, wenn der Vermieter bei mir die Wiedervermietungskosten einfordern würde.

Marcel Marty Die Frage ist, was für eine Erstreckung spricht und was dagegen. Anife Latifi Ymeri, was spricht Ihrer Meinung nach denn für eine Mieterstreckung? Die Schlichtungsbehörde wird ihre Argumente und die Ihres Vermieters gegeneinander abwägen.

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