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Hallo zusammen ?
Ich habe eine Frage und zwar ist folgende Situation: Meine Kollegin hat sich eine neue Wohnung gemietet. Nun hat sie die Schlüssel bekommen und wollte anfangen zu putzen und einzurichten, doch die ganze Wohnung stinkt ekelhaft nach Zigarettenrauch vom Vormieter. Sie hat auch schon ein paar Tage gelüftet aber hilft nichts. Jetzt ist sie jenste Mittel am ausprobieren (Essigwasser, Zitronentücher, Duftstecker, Kerzen, etc.) aber grosse Wirkung ist nicht in Sicht. Die Mängelliste wird diese Woche gemacht. Jetzt meine Frage kann Sie Irgendwas machen?? Renovierung verlangen, Mietminderung, etc? Irgendwas?? Sie wollte eigentlich diese Woche einziehen darum wäre eine Renovation etwas doof aber besser als nichts und Hauptsache der Geruch ist weg...
Vielen Dank jetzt schon für eure Hilfe ?
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Ich habe eine Frage und zwar ist folgende Situation: Meine Kollegin hat sich eine neue Wohnung gemietet. Nun hat sie die Schlüssel bekommen und wollte anfangen zu putzen und einzurichten, doch die ganze Wohnung stinkt ekelhaft nach Zigarettenrauch vom Vormieter. Sie hat auch schon ein paar Tage gelüftet aber hilft nichts. Jetzt ist sie jenste Mittel am ausprobieren (Essigwasser, Zitronentücher, Duftstecker, Kerzen, etc.) aber grosse Wirkung ist nicht in Sicht. Die Mängelliste wird diese Woche gemacht. Jetzt meine Frage kann Sie Irgendwas machen?? Renovierung verlangen, Mietminderung, etc? Irgendwas?? Sie wollte eigentlich diese Woche einziehen darum wäre eine Renovation etwas doof aber besser als nichts und Hauptsache der Geruch ist weg...
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Sara Sikman
Bii eus hät lavendelöl ghulfa..
Problem isch das nid jede vermieter mit nekotinblocker dahinter gooht, will das megaaa viel geld kostet..
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Dra Gana
Hätt mol gmeint, so nekotin-abweisendi-wandfarb.. Da chönti mir vorstelle, wür de vermieter no mache loh.
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Flavia Büchel
Doch aber d vermieterin isch do nöd debi gsi...das uf jeda fall as d Vermieter bscheid wüssend aber i wett wüsse obmer do öpis cha mache weg de mieti, well da chas jo nöd si as d kollegin ez inere verrauchte wohnig mu lebe und nünnt degege cha mache usser uf de nögst termin chünde und wider usegoh...
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Yasii Ca Hotz
Da muss ein Isolstionsanstrich gmeacht werden sonst stinkt es immer wieder nach rauch..mach der Verwaltung ein Schreiben und ruf an
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Gisèla Brun
Limettenduftölt hat bei mir genützt. Ich brauchte über 1 Monat. Mein Vormieter hat erst angefangen zu Rauchen im innenbereich als die Wohnung gesehen habe. In 3 Monaten passiert viel in einer Wohnung !!
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Ruth Kohli-Hausammann
Ist ein Abnahmeprotokoll vorhanden?
Versteckte Mängel, können innerhalb 14 Tagen nachgereicht werden. Sofort der Verwaltung einen eingeschriebenen Brief senden, dass die sich um einen Isolationsanstrich kümmern!
Niemand muss eine Wohnung nach Einzug noch putzen oder solche Sachen auf sich nehmen und etwa noch selber berappen!
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Ruth Kohli-Hausammann
Okey der mit dem Putzfimmel kenn ich auch 😉
Nach Schweizer Mietrecht, hat der Nachmieter Anspruch auf Einsicht des Abnahmeprotokolls des Vormieters und das Übergabeprotokoll hat bei Übernahme der Whg zu erfolgen.
Demnach, da dies noch nicht erstellt wurde und diese Woche erst erfolgt, kann sie diesen groben Mangel zu diesem Zeitpunkt angeben.
Ein Neuanstrich inkl. Isolierung des Rauchgeruchs hat der vorherige Mieter zu berappen. Sei es mittels der Mietkaution oder dann halt aus dem eig. Sack.
Dies hat Deine Freundin soweit nicht zu kümmern.
Hauptsache es wird erledigt.
Ansonsten empfehle ich den Mieterschutz.
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Flavia Büchel
Ja Sie hat erst vor ein paar Tagen den Schlüssel bekommen...Angeben wird Sie ihn ganz sicher, wir wollen nur wissen obs da rechtliche Grundlagen gibt bei diesem Mangel oder ob sie wirklich den Rechtsschutz einschalten muss.. Ist hald auch doof da sie noch nicht mal eingezogen ist und schon streit anfangen...
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Lara Wunderli
Ich habe sogar gemeint dass der vormieter einen nikotinanstrich machen muss wenn er drinn geracht hat und den selbst bezahlen muss.
Leider stinkt das extrem wenn man drinn raucht.
Ich bin selbst auch raucherin und habe auch schon drinn geraucht würde das allerdings niemehr tun.
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Irene Bee
Das Protokoll wurde noch nicht gemacht jedoch wurden die Schlüssel schon übergeben? Was für eine Verwaltung... warte bis das Protokoll erstellt wird, dort muss dann der Nikotinanstrich aufgelistet werden, welcher dem Vormieter weiterverrechnet wird...
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Ruth Kohli-Hausammann
Mietminderungstabelle gibt es meines Wissens nicht.
Ich würde mal erst die definitive Übergabe abwarten (Übernahmeprotokoll) und die Reaktion auf die Forderung betr. des Anstrichs des Vermieters.
Eine Mietzinsreduktion kann erst verlangt werden, wenn Reparaturen/Instandstellungen an der Wohnung innerhalb der Zeit (siehe Rechtsmittelbelehrung auf Übernahmeprotokoll) nicht ausgeführt wurden.
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Daniel M. Vischer
Ein Rauchverbot in Wohnungen/Häusern ist laut Mietgesetz nicht durchsetzbar. Wenn der Vermieter das verpasst, einen Nikotinanstrich zu machen, ist es rechtlich im Nachhinein nicht durchsetzbar. Da bleibt nur zwei Sachen übrig. Wohnung behalten und so allenfalls aktzeptieren, egal was gemacht wird oder andere Wohnung suchen und Nachmieter stellen. Flavia Büchel, kannst du mir die gestzlichen Grundlagen aufzeigen, dass man einen Vermieter dazu zwingen kannst?
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Daniel M. Vischer
Das ist leider das problem. Es wird auf das hinauskommen. Hat sie es schon mit Kaffeesatz versucht zu neutralisieren?
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Andrea Daniela Loosli
Wenn du willsch kann i vo mim papa nummre geh.
Er het jahrelang as moler gschafft u ka evtl tipp geh.
Betreff rauchergschmack han i gmeint fenschter u türrahme mit salmiak abwäscha.
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Jacqueline Beck
Salmjak chunsch ih dä drogerie über, wen aber überi längeri Ziit ih dä wohnig graucht worde isch, isch es au ih dä Wänd, wen d Fenster und Türene gstriche sind, Sorry dän machsch dä ah strich kaputt, und normalerwies muess dä Vormieter das über neh....
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Daniel M. Vischer
Nach 8 Jahr isch en an Anstrich nach 8 Jahr amortisiert nach Mietgesetzt, also isches hinfällig!
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Daniel M. Vischer
Und sos zahlsch anteilmässig. En Nikotinanstrich isch nid pflicht und chasch au en Vermieter nid dezue verpflichte, immer d'Wohnig neu z'Striche
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Jacqueline Beck
Flavia Büchel Sorry ich noch mal, Nikotin ist keine abnützung, der Vormieter muss den Anstrich bezahlen, ob mann 20 Jahre oder 10 Jahre oder 5 Jahre in der Wohnung geraucht hat, der Nikotin sprich Isolier anstrich ist deswegen nötig weil er geraucht hat, und keine abnützung... wen jemand ein Wohnzimmer streichen muss weil es gelb ist vom Rauchen, zahlt der Ex Mieter den Isolieranstrich, den Rest wie abdecken und normal streichen zahlt der Vermieter.... ist das gleich wie mit Bunten Wänden...
Fr, 02/06/2017 - 14:07
Nancy Lokatis
Ich bin vom fach alles neu malen und den rest mit grillreiniger putzen und wenn es dann immernoch ist dann ist es der boden holz und Teppich zieht rauch magisch an da hilft nir abschleifen und neu versiegel teppich sonst raus