Hallo Zusammen ich habe eine Frage. Ich bin längere Zeit krankgeschrieben. Ich war 3 jahre in dem unternehmen. Dann war ich rund 6 monate weg und hab nun am 1.1.16 wieder angefangen. Aufgrund meiner Krankheit habe ich nun die Kündigung bekommen. Nun zu meinen Fragen: ist es korrekt das der Kündigungsschutz neu beginnt ab dem 1.1. und somit nur 30 Tage beträgt plus gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten? Und kann mein Arbeitgeber einen Teil von meinen Urlaub abziehen? (Ich bin immer noch krankgeschrieben) oder muss er mir auf ende Oktober pro Rata den Jahresurlaub und den 13ten Ausbezahlen?

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Kommentare

Andreas Inauen

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Dann gilt ab 1.1.

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Mäse Maurer

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Andreas Inauen ok. Und die anderen Fragen?

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Carolin Metzler

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Hallo Mäse, also wenn dein Arbeitsvertrag nach OR geregelt ist, kann er deinen Ferienanspruch entsprechend kürzen (OR 329b), allerdings hast du eine Schonfrist von 1 Monat - wenn du länger krank bist, kann für die Zeit über einem monat 1/12 pro vollen monat, den du krank warst, gekürzt werden.

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Carolin Metzler

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sonst schau noch nach, was im GAV dazu steht - der kann das OR "übersteuern"... Also wenn du die im letzten Jahr ausbezahlt bekommen hast, sind die ja erledigt...

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Mäse Maurer

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Carolin Metzler und wie interpretierst du punkt 4? Wenn ich am 1.1. angefangen habe? Gelten 2 monate plus 3 monate kündigungsfrist da unter 10 monate?

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Patrick Fischer

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Auf wann wurde Dir gekündigt? Bzw. wann ist Dein letzter Arbeitstag?

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Mäse Maurer

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Patrick Fischer der letzte Tag im Oktober

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Patrick Fischer

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Somit ist Deine Anstellungsdauer 10 Monate

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Mäse Maurer

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Patrick Fischer ja aber es wurde gekündigt mit 30 tage frist und dann 3 monate kündigungsfrist. Und die 30 tage frist kommt zum tragen als ich noch nicht 10 monate beschäftigt war

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Mäse Maurer

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Carolin Metzler sperrfrist bei Krankheit 30 Tage. Und dann eine Vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von 3 Monaten. Aber kommt nicht bei der Sperrfrist der Punkt 4 zum tragen weil die Sperrfrist eingetregen ist als ich noch nicht 10 Monate da war? Also somit 60 Tage und 3 Monate

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Patrick Fischer

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2 Monate Lohnfortzahlung ist in diesem Fall korrekt.

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Carolin Metzler

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PUnkt 4 bezieht sich nach meinem Verständnis nicht auf eine Sperrfrist sondern darauf, dass dir bei Krankhei,... maximal für 2 Monate der Lohn gezahlt wird.

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Carolin Metzler

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Es wäre ja schräg, wenn du mit kürzerer Anstellungsdauer eine längere Sperrfrist hast

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Patrick Fischer

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Jedoch hat dies nichts mit der Sperrfrist zu tun.

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Mäse Maurer

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Patrick Fischer wie nun? Jetzt blick grad nicht mehr durch

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Patrick Fischer

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Die Lohnfortzahlung (ohne Einbusse Deinerseits) ist 2 Monate dies hat aber keinen Einfluss auf die 30 Tage Sperrfrist. Auch keinen Einfluss auf die 3 Monatige Kündigungsfrist.

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Mäse Maurer

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Patrick Fischer und nach 2 monaten habe ich lohneinbussen? Wie hoch??

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Patrick Fischer

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So hoch wie diese gemäs AVB vereinbart ist bzw. durch GAV geregelt ist. In der Regel bekommst Du 80 %

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Carolin Metzler

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betreffend 13ten: Es kommt darauf an, was geregelt ist im Arbeitsvertrag bzw. GAV...

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