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Hallo Zusammen ich habe eine Frage. Ich bin längere Zeit krankgeschrieben. Ich war 3 jahre in dem unternehmen. Dann war ich rund 6 monate weg und hab nun am 1.1.16 wieder angefangen. Aufgrund meiner Krankheit habe ich nun die Kündigung bekommen. Nun zu meinen Fragen: ist es korrekt das der Kündigungsschutz neu beginnt ab dem 1.1. und somit nur 30 Tage beträgt plus gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten? Und kann mein Arbeitgeber einen Teil von meinen Urlaub abziehen? (Ich bin immer noch krankgeschrieben) oder muss er mir auf ende Oktober pro Rata den Jahresurlaub und den 13ten Ausbezahlen?
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Hallo Zusammen ich habe eine Frage. Ich bin längere Zeit krankgeschrieben. Ich war 3 jahre in dem unternehmen. Dann war ich rund 6 monate weg und hab nun am 1.1.16 wieder angefangen. Aufgrund meiner Krankheit habe ich nun die Kündigung bekommen. Nun zu meinen Fragen: ist es korrekt das der Kündigungsschutz neu beginnt ab dem 1.1. und somit nur 30 Tage beträgt plus gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten? Und kann mein Arbeitgeber einen Teil von meinen Urlaub abziehen? (Ich bin immer noch krankgeschrieben) oder muss er mir auf ende Oktober pro Rata den Jahresurlaub und den 13ten Ausbezahlen?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Andreas Inauen
Dann gilt ab 1.1.
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Mäse Maurer
Andreas Inauen ok. Und die anderen Fragen?
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Carolin Metzler
Hallo Mäse, also wenn dein Arbeitsvertrag nach OR geregelt ist, kann er deinen Ferienanspruch entsprechend kürzen (OR 329b), allerdings hast du eine Schonfrist von 1 Monat - wenn du länger krank bist, kann für die Zeit über einem monat 1/12 pro vollen monat, den du krank warst, gekürzt werden.
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Carolin Metzler
sonst schau noch nach, was im GAV dazu steht - der kann das OR "übersteuern"... Also wenn du die im letzten Jahr ausbezahlt bekommen hast, sind die ja erledigt...
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Mäse Maurer
Carolin Metzler und wie interpretierst du punkt 4? Wenn ich am 1.1. angefangen habe? Gelten 2 monate plus 3 monate kündigungsfrist da unter 10 monate?
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Patrick Fischer
Auf wann wurde Dir gekündigt? Bzw. wann ist Dein letzter Arbeitstag?
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Mäse Maurer
Patrick Fischer der letzte Tag im Oktober
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Patrick Fischer
Somit ist Deine Anstellungsdauer 10 Monate
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Mäse Maurer
Patrick Fischer ja aber es wurde gekündigt mit 30 tage frist und dann 3 monate kündigungsfrist. Und die 30 tage frist kommt zum tragen als ich noch nicht 10 monate beschäftigt war
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Mäse Maurer
Carolin Metzler sperrfrist bei Krankheit 30 Tage. Und dann eine Vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von 3 Monaten. Aber kommt nicht bei der Sperrfrist der Punkt 4 zum tragen weil die Sperrfrist eingetregen ist als ich noch nicht 10 Monate da war? Also somit 60 Tage und 3 Monate
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Patrick Fischer
2 Monate Lohnfortzahlung ist in diesem Fall korrekt.
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Carolin Metzler
PUnkt 4 bezieht sich nach meinem Verständnis nicht auf eine Sperrfrist sondern darauf, dass dir bei Krankhei,... maximal für 2 Monate der Lohn gezahlt wird.
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Carolin Metzler
Es wäre ja schräg, wenn du mit kürzerer Anstellungsdauer eine längere Sperrfrist hast
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Patrick Fischer
Jedoch hat dies nichts mit der Sperrfrist zu tun.
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Mäse Maurer
Patrick Fischer wie nun? Jetzt blick grad nicht mehr durch
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Patrick Fischer
Die Lohnfortzahlung (ohne Einbusse Deinerseits) ist 2 Monate dies hat aber keinen Einfluss auf die 30 Tage Sperrfrist. Auch keinen Einfluss auf die 3 Monatige Kündigungsfrist.
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Mäse Maurer
Patrick Fischer und nach 2 monaten habe ich lohneinbussen? Wie hoch??
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Patrick Fischer
So hoch wie diese gemäs AVB vereinbart ist bzw. durch GAV geregelt ist. In der Regel bekommst Du 80 %
Fr, 02/06/2017 - 15:50
Carolin Metzler
betreffend 13ten: Es kommt darauf an, was geregelt ist im Arbeitsvertrag bzw. GAV...