Hallo zusammen, ich habe eine Frage für eine Bekannte und muss hierfür kurz ausholen:

-Bekannte zog vor ein paar Monaten in ein Einfamilienhaus mit ihrem (Ex-)Freund.
-Es wurde ein solidarischer Mietvertrag abgeschlossen.
-Das Haus wird vom Vermieter aus NICHT an eine Einzelperson vermietet!

Nun haben die beiden sich getrennt und es kommt regelmässig zu Gewalt und Unterkunft in fürsorglichen Einrichtungen.

Wie kommt meine Bekannte aus diesem Mietvertrag schnellstmöglich raus?
Der Vermieter ist über die Situation aufgeklärt, es interessiert ihn jedoch nicht. Hauptsache die Miete kommt.
Der Exfreund wird sich an einer Kündigung nicht beteiligen und macht sich im gemachten Nest breit.

Danke schonmal im Voraus für Info‘s und Fakten, Tipp‘s und Links!

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Kommentare

Thomas Berger

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In wellem Kanton? Sie sött ufd Schlichtungsstell oder ufd Sozialberatig. Die chönnet in söttige Fäll au helfe.

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Thomas Berger

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Mirj Lässer denn direkt ufd Schlichtigsstell, goht warscheinli nur übers Gricht:
http://www.gerichte-zh.ch/themen/miete/hilfen/schlichtungsbehoerden.html

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AWRI Ratgeber

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Ciara Gomez

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Mirj Lässer wenn sie einen solventen zumutbaren Nachmieter bringt, der den Vertrag zu den gleichen Konditionen übernimmt ist sie aus dem Vertrag.
Bezüglich der Gewalt soll Sie sich doch bitte auch dort melden, evtl. helfen die auch aus dem Vertrag zu kommen:
http://www.obzh.ch/

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Peter Spillmann

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Da beide den MV unterschrieben haben bilden diese zusammen eine einfache Gesellschaft zwecks gemeinsamen Bewohnen der Wohnung. In diesem MV sind beide solidarisch haftbar und können somit auch nicht alleine kündigen. Lässt sich mit Dem Expartner keine Einigung erzielen und er verweigert die Kündigung weiterhin muss Ihre Bekannte vor Gericht auf Auflösung der einfachen Gesellschaft klagen durch Wegfall des Gesellschaftsgrundes „gemeinsamer Mietvertrag“. Mit diesem Urteil kann sie dann kündigen, wobei es der Verwaltung frei gestellt ist, ihm die Whg als Einzelmieter weiter zu vermieten. Bis dahin haften beide solidarisch.

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