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Hallo zusammen
Ich habe eine Frage;
Eine Kollegin nennen wir sie (Person A) hat sich bei einer andere Kollegin (Person B) negativ über Kollegin (Person C) negativ geäussert, es war die Wahrheit, aber nicht unbedingt höflich. Typisch Frauentratsch
Jetzt hat Person B alles Person C gesagt. Riesenkraft und viele böse Worte.
Person B hat alles was Person A gesagt hat im versteckten mit dem Handy aufgenommen und droht jetzt Person A! Darf sie das ohne polizeiliche Bewilligung!!
Kann das rechtliche Folgen haben. Danke für eure Mithilfe.
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Hallo zusammen
Ich habe eine Frage;
Eine Kollegin nennen wir sie (Person A) hat sich bei einer andere Kollegin (Person B) negativ über Kollegin (Person C) negativ geäussert, es war die Wahrheit, aber nicht unbedingt höflich. Typisch Frauentratsch
Jetzt hat Person B alles Person C gesagt. Riesenkraft und viele böse Worte.
Person B hat alles was Person A gesagt hat im versteckten mit dem Handy aufgenommen und droht jetzt Person A! Darf sie das ohne polizeiliche Bewilligung!!
Kann das rechtliche Folgen haben. Danke für eure Mithilfe.
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Kommentare
Mo, 28/08/2017 - 13:05
Moritz Schmidli
Ja, aufnahmen ohne Zustimmung sind strafbar.
Mo, 28/08/2017 - 13:05
Robert Schweng
Person B macht sich strafbar!
179 Stgb ABS 10 Unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen
http://www.gesetze.ch/sr/311.0/311.0_018.htm
Mo, 28/08/2017 - 13:05
Moni Bachmann
ich denke das weiss Person B auch,ist wohl nur ne leere Drohung,also ned ernst zu nehmen
Mo, 28/08/2017 - 13:05
Marcel DuPont
Dann wünschen wir mal "Ihrer Bekannten" einen ruhigen Schlaf, Frau A.