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Hallo Zusammen
Ich habe eine Frage in die Runde, vielleicht kann mir hier jemand eine Antwort dazu geben.
Die Sachlage:
Meine Partnerin lebt in Deutschland und würde gerne mit ihrem Sohn (9) zu mir in die Schweiz ziehen, weil dauerhaft eine Fernbeziehung keine Lösung ist. Wir sind nun seit 2 Jahren zusammen.
Nun ist es so, dass der Vater ihres Kindes sich quer stellt und nicht will, dass sie mit ihrem Sohn zu mir in die Schweiz zieht, was ich auch nach vollziehen kann, da er gewisse Ängste hat. .Der Junge lebt bei seiner Mutter, am Wochenende geht er zu seinem Papa. Vater und Mutter waren nie verheiratet. Das Sorgerecht haben beide Eltern Teile.
Ein Gespräch bei der Familienberatung hat zu keinem Ergebnis geführt.
Nun wollen beide vor Gericht.
Lohnt sich das überhaupt vor gericht zu gehen oder sind die Verhältnisse durch das Gesetz geregelt?
Vielen Dank
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Hallo Zusammen
Ich habe eine Frage in die Runde, vielleicht kann mir hier jemand eine Antwort dazu geben.
Die Sachlage:
Meine Partnerin lebt in Deutschland und würde gerne mit ihrem Sohn (9) zu mir in die Schweiz ziehen, weil dauerhaft eine Fernbeziehung keine Lösung ist. Wir sind nun seit 2 Jahren zusammen.
Nun ist es so, dass der Vater ihres Kindes sich quer stellt und nicht will, dass sie mit ihrem Sohn zu mir in die Schweiz zieht, was ich auch nach vollziehen kann, da er gewisse Ängste hat. .Der Junge lebt bei seiner Mutter, am Wochenende geht er zu seinem Papa. Vater und Mutter waren nie verheiratet. Das Sorgerecht haben beide Eltern Teile.
Ein Gespräch bei der Familienberatung hat zu keinem Ergebnis geführt.
Nun wollen beide vor Gericht.
Lohnt sich das überhaupt vor gericht zu gehen oder sind die Verhältnisse durch das Gesetz geregelt?
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Kommentare
Mo, 18/09/2017 - 20:47
Daniel Ebnöther
Da da deutsche Gerichte greifen, ist eine Auskunft schwer. In der Schweiz ist das Sorgerecht massgebend.. Wer es hat, kann bestimmen.
Mo, 18/09/2017 - 20:55
Robert Schweng
Ich denke, dass hier zuerst das Kindeswohl seitens der Behörden betrachtet wird.
Das Kind ist 9 Jahre alt und hat dort wohl auch seine gewohnte Umgebung (Schulfreunde,Grosseltern, etc).
Da der Vater das Besuchsrecht wahrzunehmen scheint, wird das wohl sehr schwer werden.
Der Elternteil, welcher die Obhut über das Kind hat, sollte nicht so weit wegziehen, dass dem anderen Elternteil das Besuchsrecht erheblich erschwert wird.
Evtl. könnte man sich auch in der Mitte treffen (z.B: grenznahen Raum)
Mo, 18/09/2017 - 20:58
Erhan Kerim
wir haben dem Vater zugesichert, dass er seinen Sohn alle 14 Tage das Wochenende sehen kann, die Kosten dafür würde die Mutter übernehmen (Flugkosten)
Mo, 18/09/2017 - 21:06
Richard Schweizer
das ist eher ein "menschliches" Problem wie ein rechtliches. Wenn Sie in die Schweiz ziehen will, kann Sie das selbstverständlich machen, den Sohn gegen den Willen des Vaters mitnehmen geht natürlich nicht, wenn er bereit ist, selber für den Sohn zu schauen. Wenn er nicht selber schauen will, muss er sich organisieren, wie er seinen Sohn (in der Schweiz) besuchen kann oder jeweils für einige Zeit zu sich nehmen. In der Schweiz wäre der Fall klar, bei so grosszügigem Angebot von der Mutter, könnte der Sohn bei ihr bleiben. Aber eben, da gilt das Deutsche Gesetz. Trotzdem denke ich, wenn er nicht bereit ist, den Sohn vollumfänglich zu betreuen, darf sie ihn mitnehmen in die Schweiz.
Mo, 18/09/2017 - 21:20
Erhan Kerim
Der Vater hat inzwischen auch eine neue Lebensgefährtin und er würde das Kind bei einem Wegzug der Mutter den Sohn betreuen.
Mo, 18/09/2017 - 21:21
Yasemin Göksu
Danke erstmal für euer Feedback... mein Sohn möchte gerne mit in die Schweiz ... der Vater ist mittlerweile mit der Freundin ( 2 Kinder, Mädchen ... 6 und 9) in ein gemeinsames Haus gezogen ... mein Sohn kommt mit der Freundin und mit den Kindern nicht wirklich zurecht und hat auch keine Lust mehr die Wochenenden dort zu verbringen ... das Vertrauen zum Vater ist leider schon sehr gekippt, da mittlerweile die Freundin und die beiden 2 Kinder eine Hauptrolle in seinem Leben spielen ... Mein Sohn hat auch keine festen Freundschaften außer die Schulfreunde ... Zur Zeit ist er in der 4 klasse und nächstes Jahr würden wir dann in Schweiz gehen wollen ... Natürlich kann ich gerne noch mehr in die Vergangenheit gehen, aber im Endeffekt möchte ich weder dem Vater das Sorgerecht entziehen wollen sonst noch den Kontakt abbrechen ... es geht lediglich darum, dass mein Sohn eine Bessere Schulbildung in der Schweiz bekommen würde und ich vor allem mehr Zeit für Ihn habe und nicht mehr so viel arbeiten müsste ... die Kosten für die Besuche zahlen und mich drum kümmern, dass er alle zwei Wochen seinen Vater besuchen kann und die Ferientage auch vermehrt ... eine Hilfe bei der Caritas haben wir uns bereits geholt ( seid 1 Jahr ) und leider geht das immer mehr in die sture Ebene von seiner Seite ...
Mo, 18/09/2017 - 21:29
Richard Schweizer
der Fall scheint wirklich kompliziert: aber ein 9-jähriger kann schon selbständig denken und seine Vorstellungen und Wünsche auch formulieren. Da sollte man wirklich berücksichtigen, was der Sohn will. Ich denke die heutige Rechtssprechung wird seine "Wünsche" auch weitgehend berücksichtigen. Viel Glück und nehmt Rücksicht auf das Wohl des Kindes.
Di, 19/09/2017 - 19:34
D'Armiento Michelle
Wenn das nur auch gewisse ämter auch tun würden.... Aber verstehe was du meinst....
Mo, 18/09/2017 - 21:31
Yasemin Göksu
??
Di, 19/09/2017 - 19:33
D'Armiento Michelle
Erhan Kerim pn