Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. willkürlicher Anmeldung bei einer Pensionskasse, folgendes ist passiert:

bei meiner letzten Gehaltsüberweisung fehlte ein beträchtlicher Betrag, woraufhin ich beim HR nachgefragt habe. Mir wurde mitgeteilt, dass ich rückwirkend bei der SGPK angemeldet wurde, worüber "alle Mitarbeiter im Intranet informiert wurden" (auf das ich keinen Zugriff habe) und anscheinend hätte ich "2017 die Eintrittsschwelle für die Pensionskasse erreicht". Ob diese Schwelle Alters- oder Geldbetrags-bedingt ist, wurde nicht gesagt (ich bin im Stundenlohn angestellt). Auf Merkblättern zu diesem Thema habe ich diese "Schwelle" nicht gefunden, auch müsste ich anscheinend kein AHV zahlen, da ich unter der Betragsgrenze zur Beitragspflicht bin. Die Kosten, die sie mir rückwirkend abgezogen haben, sind überwiegend "Verwaltungskosten für die SGPK". Hierzu habe ich einige Fragen:

- muss ich als "Geringverdiener" bei einer Pensionskasse angemeldet sein?
- darf ich mir diese Pensionskasse dann selbst aussuchen?
- und am wichtigsten: kann ich die "Verwaltungskosten" wieder zurückfordern?

Über eine kurze Antwort oder Eure Gedanken hierzu würde ich mich sehr freuen 😊

LG♥

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Kommentare

Eveline Gutmann

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also die PK kannst du dir nicht aussuchen.

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Martina Huber-Gerber

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Ahv Beitrag bezahlst du immer

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Eveline Gutmann

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PK ist obligatorisch ab einem Jahreslohn von 21150.--

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Eveline Gutmann

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Martina Huber-Gerber

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Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO - Informationsstelle AHV/IV
PDFhttps://www.ahv-iv.ch › ...

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René von Allmen

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Wilkürliche Anmeldung? Sorry das ist normal und nicht willkürlich!!

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Sarah Näf-Bernet

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Würde eigentlich alles gesagt. PK zahlt man ab der obengenannten Schwelle und dann in die vom Arbeitgeber.
AHV zahlt man immer.

Und was sind das für Versaltungskosten?

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Eveline Gutmann

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ich glaube nicht, dass du die Verwaltungskosten zurückverlangen kannst

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Sarah Näf-Bernet

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Ah PK natürlich auch Altersbedingt ab 23

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Birgit Rechsteiner

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Pia Anna-Maria
ist deine Frage beantwortet?

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Lucie Kru

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Hast du vom Arbeitgeber den Pensionskassenausweis erhalten? Dort ist dein Anteil ausgewiesen und damit müsstest du den Abzug nachvollziehen können.

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Carmen Kainhofer

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frage : wenn du schreibst beträchtlicher betrag und rückwirkende anmeldung...heisst das dir wurden jetzt ev auch der gesamte betrag rückwirkend abgezogen ? geht es darum ? ( anmeldung selbst ist rechtens nach erreichen der eintrittsschwelle , ich kann mich noch erinnern als ich reinkam, das fehlende geld tut zwar kurz weh ... aber sei froh , im zusammenhang mit deiner rente wirst du jeden rappen brauchen dann ..:/ )

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Carmen Kainhofer

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es gibt schon einen freibetrag für die ahv , wenn du aber über die pensionskassenschwelle kommst bist du da definitiv drüber ?!

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Marc-Oliver Stöcklin

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Kommt mir komisch vor.... wie alt/jung bist du? Von der AHV befreit? Wohl kaum! Wie sieht dein Lohnausweis aus bezüglich UVG? Wieviele Stunden arbeitest du im Durchschnitt pro Woche? Wie sieht dein PK-Reglement aus? Usw.......

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Pia Anna-Maria

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Danke vielmals für die ganzen Antworten! 😊 Ich werde einfach nochmal beim HR nachfragen, bin nämlich sowohl vom Alter (unter 25) als auch vom Betrag her (unter 15000 CHF) eigentlich nicht zahlungspflichtig, weder für ahv noch pk..

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