Hallo zusammen

Ich habe eine Frage in Bezug auf Krankenkassenverbilligung!

Meine Mutter wurde pensoniert und ist jetzt im Jahr 2017 das ganze Jahr mit Rente sich am durchkämpfen, nun hat sie den Antrag für Krankenkassenverbilligung 2017 gestellt und wird abgelehnt!

Begründung: "zu hohes Einkommen"

Wir haben dann Einsprache eingereicht und wurde wieder abgelehnt mit der Begründung "zu hohes Einkommen"!
Beim Durchlesen habe ich gesehen, das man füe die Berechnung das Steuerjahr 2014 nimmt!

Ist das normal? Und hat meine Mutter echt keinen Anspruch auf Vergünstigung?

Über Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!

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Kommentare

Allma Kiki

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Es werden immer die Steuern vom Vorjahr angeschaut. Normaler weise meldet das Steueramt automatisch an die SVA wer berechtigt ist. Dies ist der Normale Ablauf. Hat deine Mutter Vermögen?

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Spuler Alexander

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Ein Einfamilienhaus! Ist das derGrund?

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D'Armiento Michelle

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Em allma darf was als frage zu diesem thema resp. Deinem komentar fragen

Wie meldet es automatisch?
Ich hatte mal die verbilligung dann wieder nicht.. Und als ich nachfragte sagten die ich müsse dies beantragen..
Meinst du mit das steueramt meldet es zwar aber wer nicht nachfragt hat halt oech gehabt?

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Allma Kiki

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D'Armiento Michelle ja normalerweise meldet das Steueramt der SVA wer berechtigt ist, wenn du für das nächste Jahr bis Ende Juli nichts bekommst von der SVA dann musst du selber aktiv werden und bei der SVA nachfragen. Dieses Jahr wurde der Betrag gesenkt und daher haben weniger als sonst eine Prämienverbilligung erhalten.

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D'Armiento Michelle

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Danke dir

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Marcel Ryffel

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Dies ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich
AG muss man jedes Jahr neu beantragen, gibt wiederum Kantone dort geschieht es automatisch.
Es wird immer die zuletzt rechtskräftige Steuerveranlagung berücksichtigt, falls extreme Abweichungen dazu muss man dies innert gewisser Frist seit Abweichung melden, dann kann allenfalls neu berechnet werden auf Grund der neuen Einkommenssituation.

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Spuler Alexander

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Marcel Ryffel super danke Ihnen für die Hilfe...

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Allma Kiki

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In welchem Kanton lebt den deine Mutter?

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Spuler Alexander

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Aargau!

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Beatrice Zbinden

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Jup das Einfamilienhaus ist der Grund. Da der Eigenmietwert als Einkommen gerechnet wird, kriegt sie keine KK-Vergünstigung ging mir jahrelang auch so ?

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Spuler Alexander

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Was hast Du dann gemacht?

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Spuler Alexander

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Auf die Kinder übertragen?

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Beatrice Zbinden

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Mittlerweile verkauft, da ich keine Familie habe

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Spuler Alexander

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okay klar, aber wäre wohl eine Möglichkeit!

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Beatrice Zbinden

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Jup, aber gut beraten lassen betr. Anrechnung Wohnrecht usw. Geh zu einem Notar und lass Dich beraten

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Spuler Alexander

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Beatrice Zbinden Danke Dir viel mal

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Spuler Alexander

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ja aber sie wohnt nicht in diesem Haus!
Hat es vermietet!

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Fabian A. Gaglione

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Dann braucht man noch Zuschüsse??

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Spuler Alexander

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Fabian A. Gaglione ja hallo die Miete ist da um Das Haus zu Amortisieren oder die Hypotheke zu senken und nicht das Privatleben einer Person zu finanzieren!!!

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