Hallo zusammen.. ich habe eine Frage bezüglich Zusatzverträgen bei einer Mietwohnung..
Wir haben Hunde und uns wurde ein Zusatzvertrag für die Wohnung gegeben.. dort steht, dass genau diese drei Hunde erlaubt sind, sollte aber einer sterben, darf kein neuer angeschafft werden.. ist das erlaubt?

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Kommentare

Sandra Baumann

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Nach meinem Wissen, ja...

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Walter Büchi

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ja, dem wurde vertraglich zugestimmt (keine neue anschaffung eines hundes)

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Allma Kiki

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Sandi Cobain steht den der Name der Hunde drin oder die Rasse?

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Sandi Cobain

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Die Rassen mussten angegeben werden.. haha ja das wäre eine gute Idee, ist uns dann aber doch zu umständlich, vor allem muss dann die Farbe und so noch gleich sein und man weiss ja nie wie gute Augen die Nachbarn haben 😉

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Peter Spillmann

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Hatten Sie den Mietvertrag schon vorher als Sie den Zusatzvertrag erhalten haben (und wenn ja wie kam es plötzlich dazu), oder ist es eine separate Vertragsergänzung in einem Nebenvertrag zum Mietvertrag beim Abschluss dessen.

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Sandi Cobain

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Den Mietvertrag haben wir schon vorher erhalten und der Zusatzvertrag wird in diesem erwähnt.. er wurde aber nicht mitgeschickt und deshalb haben wir auch noch nichts unterschrieben.. wir haben die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht und er wurde dann nachgeschickt..

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Manuel Hefti

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Haben Sie schon versucht mit der Verwaltung zu sprechen und ev. die Klausel zu streichen , dass sie keinen neuen Hund anschaffen dürfen?

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Manuel Hefti

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Die Alternative wäre eine andere Wohnung zu suchen bei der die Vermieter etwas tierfreundlicher eingestellt sind. Es kommt ganz darauf an ob Sie nun unter Druck stehen weil die alte Wohnung ev. bereits gekündigt wurde. Aber ja, generell ist die zulässig. Einzig, falls Sie sich für eine andere Wohnung entscheiden, sollte die jetztige Verwaltung keine Ansprüche für den bereits ausgestellten Meitvertrag machen dürfen. Das wird gerne mit ca. 100.- verrechnet, wäre aber hier eigentlich unzulässig, da ihnen wichtige Informationen "vorenthalten" wurden.

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Sandi Cobain

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Ja das ist für sie definitiv.. aber es waren sonst noch Sachen die nicht nach unserem Geschmack verlaufen sind, deshalb werden wir uns so oder so für etwas anderes umsehen.. auch wenn es ein wenig eilt..
Ah ok, super das ist noch gut zu wissen! Herzlichen Dank für diese Info 😊

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Manuel Hefti

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Falls die Verwaltung ansprüche wegen des bereits ausgestellten MV stellt, darauf berufen dass ihnen diese "kleinigkeit" wegen der Hunde erst nach Zustellung des MV bekannt gemacht wurde und das auch erst auf Rückfrage. Somit wäre der Vertrag gar nicht zu stande gekommen, wenn die Verwaltung sie rechtzeitig informiert hätte.

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Peter Spillmann

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In diesem Fall ist der ZV quasi Bestandteil des MV und der Vermieter ist dazu berechtigt. Es sei denn, sie hätten mit diesem mündl. etwas anderes bezüglich der Hunde vereinbart, da würden Sie aber in Beweisnot geraten. Ich würde Ihnen empfehlen den ZV zu unterzeichnen.

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Manuel Hefti

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Ich würde aber auch beim Mieterverband noch abklären was Sie für Möglichkeiten haben. Vor allem wenn Sie nicht rechtzeitig eine andere Wohnung finden würden. Immerhin hat die Verwaltung ihnen wichtige, Vertragsentscheindende Information vorenthalten.

Ich würd so vorgehen:
Mieterverband oder Rechtsberatung, Rechtslage genau abklären
Ev. Kontakt mit dem Vermieter, versuchen eine gütliche Einigung zu erlangen. Kommt auch etwas auf das Bauchgefühl darauf an ob später noch mehr Probleme mit dem Vermieter auf Sie zukommen könnten. Der Mieterverband kann auch die Verträge überprüfen. Machmal werde darin rechtswidrige Klauseln ausgesprochen womit der Vertrag sowieso ungültig wird.

Zeitgleich nach Alternativen Wohnungen suchen die ev. besser geeignet wären -- Viel Erfolg dabei, ich drück euch die Daumen!
Falls ihr rechtzeitig was findet, dann seid ihr raus aus der Sache, sofern noch nichts unterschrieben wurde. Das ist vermutlich die beste Option 😉

Falls alle Stricke reissen... Das Problem bei der ganzen Sache scheint mir eher dass euch nicht alle Karten von Anfang an auf den Tisch gelegt wurden. Wäre dies geschehen wäre der Vertrag vermutlich gar nicht zu stande gekommen. Dadurch entstehen euch definitiv Nachteile. Inwiefern der Vermieter nun für sein Versäumnis und die entstandenen Nachteile haftbar gemacht werden kann, das vermag ich leider nicht zu beurteilen. Ich würde euch aber empfehlen dies rechtzeitig im Detail mit einer Rechtsberatung / Mieterverband vorab zu klären.

Falls der Vertrag aus Notlage oder was auch immer trotzdem unterzeichnet werden muss, darauf achten dass keine Mindesmietdauer im Vertrag festgelegt ist. Dann wirds nämlich u.U. müsham wenn ihr eine andere geeignetere Wohnung finden würdet und den Vertrag wieder kündet...

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Peter Spillmann

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Manuel Hefti der Vermieter ist grundsätzlich am längeren Hebel in dieser Frage. Er kann auch jederzeit eine Vertragsänderung aufdrücken unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Formulare sollte er am Anfang Hunde per se bewilligt haben.

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Manuel Hefti

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Peter Spillmann das ist leider so, da stimme ich zu. Der Vermieter hat das Recht Zusatzverträge und Bedingungen aufzustellen. Das steht nicht zu debatte.

Jedoch hat der Vermieter es versäumt die zukünftigen Mieter vollständig über die Bedingungen aufzuklären. Wäre dies geschehen, wäre der Vertrag nicht zu stande gekommen. Sandi Cobain sagt selber sie werden die Vertäge nicht unterzeichnen, weil es ein zu grosser Eingriff in ihr Privatleben sei.

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Peter Spillmann

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Manuel Hefti ich bin absolut mit Ihnen einig, der Vermieter hätte dies bei den Vertragsverhandlungen sagen müssen, so die Tatsache "Hunde" auch wirklich offengelegt wurde. Da er dennoch am längeren Hebel sitzt würde ich mich entweder zu einigen versuchen, zB nie mehr als 3 Hunde gleichzeitig zu halten (kein schlechter Kompromiss) oder dann wirklich nicht unterzeichnen und eine neue Wohnung suchen. Es ist gut möglich das er dann einlenkt, wenn die Wohnung nicht gerade in Zürich Seefeld ist wird er auch wieder Aufwendungen zur Neuvermietung haben.

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Manuel Hefti

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Peter Spillmann da kann ich nur zustimmen. Den Vorschlag nicht mehr als 3 Hunde gleichzeitig zu halten fände ich fair und vernünftig. Vielleicht geht der Vermieter darauf ein.

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