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Hallo zusammen 😊
Ich habe eine Frage betreffend Sorgerecht.
Ich habe mich bereits bei der KESB und meiner Sozialberatung informiert, nur sind die Informationen nicht deckungsgleich. Und die Dame am Telefon von der KESB kam mir leider nicht sonderlich kompetent vor.
Zu meinem Fall, ich bin schwanger von meinem mittlerweilen EX Freund. Die Trennung war bereits in der 5.SSW.
Ich weiss bis heute nicht ob der Vater seine Tochter anerkennen wird oder nicht.
Wird er sie Anerkennen, kann er ja damit auch den Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen und dies wird ihm nur im Härtefall verweigert. Ist dies richtig so?
Muss ich eine Vaterschaftsklage einreichen, dann liegt das Sorgerecht vorerst bei mir und er kann danach trotzdem einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen. Stimmt das?
Aufgrund seiner psychischen Konstitution (Schizophrenie) und seinem Diabetes Typ 1, welcher überhaupt nicht eingestellt ist, möchte ich auf keinen Fall das gemeinsame Sorgerecht!!!!
Zudem hat er sich während der Schwangerschaft überhaupt nicht für uns interessiert, obwohl ich ihm trotz Trennung etliche Chancen gegeben habe, teil zu nehmen, sei es an schwangerschafts Untersuchungen, Ultraschalls, Geburtsvorbereitungskurs etc.
Er war auch in der 5.SSW ziemlich gewalttätig, leider habe ich davon kein Attest.
Ich habe ziemlich grosse Sorge, dass er mir auf deutsch gesagt ans Bein pissen will und dann doch plötzlich das gemeinsame Sorgerecht will - einfach um mir eine rein zu würgen - denn wirkliches Interesse an seiner Tochter besteht nicht.
Wer kann mir weiterhelfen und/oder sagen inwiefern ich mich auf was gefasst machen muss? Und wie ich mich eventuell bereits jetzt absichern kann?
Liebe Grüsse und lieben Dank im voraus für eure Antworten.
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Hallo zusammen 😊
Ich habe eine Frage betreffend Sorgerecht.
Ich habe mich bereits bei der KESB und meiner Sozialberatung informiert, nur sind die Informationen nicht deckungsgleich. Und die Dame am Telefon von der KESB kam mir leider nicht sonderlich kompetent vor.
Zu meinem Fall, ich bin schwanger von meinem mittlerweilen EX Freund. Die Trennung war bereits in der 5.SSW.
Ich weiss bis heute nicht ob der Vater seine Tochter anerkennen wird oder nicht.
Wird er sie Anerkennen, kann er ja damit auch den Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen und dies wird ihm nur im Härtefall verweigert. Ist dies richtig so?
Muss ich eine Vaterschaftsklage einreichen, dann liegt das Sorgerecht vorerst bei mir und er kann danach trotzdem einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen. Stimmt das?
Aufgrund seiner psychischen Konstitution (Schizophrenie) und seinem Diabetes Typ 1, welcher überhaupt nicht eingestellt ist, möchte ich auf keinen Fall das gemeinsame Sorgerecht!!!!
Zudem hat er sich während der Schwangerschaft überhaupt nicht für uns interessiert, obwohl ich ihm trotz Trennung etliche Chancen gegeben habe, teil zu nehmen, sei es an schwangerschafts Untersuchungen, Ultraschalls, Geburtsvorbereitungskurs etc.
Er war auch in der 5.SSW ziemlich gewalttätig, leider habe ich davon kein Attest.
Ich habe ziemlich grosse Sorge, dass er mir auf deutsch gesagt ans Bein pissen will und dann doch plötzlich das gemeinsame Sorgerecht will - einfach um mir eine rein zu würgen - denn wirkliches Interesse an seiner Tochter besteht nicht.
Wer kann mir weiterhelfen und/oder sagen inwiefern ich mich auf was gefasst machen muss? Und wie ich mich eventuell bereits jetzt absichern kann?
Liebe Grüsse und lieben Dank im voraus für eure Antworten.
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Kommentare
Mi, 22/05/2019 - 16:00
Robert Schweng
Igbo M'baku Heute ist das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall. Einen Ausnahme ist grundsätzlich nur möglich, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet würde (was grundsätzlich nicht schon der Fall ist, nur weil er psychisch und physisch allenfalls krank ist oder er gegenüber ihnen gewalttätig ist). Dass er sich z.Z. noch nicht für das Kind interessiert ist auch noch kein Grund für die alleinige elterliche Sorge. Ihre vorgebrachten Einwände gegen ein gemeinsames Sorgerecht reichen somit meines Erachtens nicht aus, um ihrem allfälligen Antrag auf alleinige elterliche Sorge statt zu geben.
Robert Schweng Ja. Es stimmt.
Das gemeinsame Sorgerecht kann ihm m.E. nur vorenthalten werden, wenn er das Kindeswohl gefährdet.
Aber das ist ja noch gar nicht auf der Welt, wenn ich richtig lese. 🙄