Hallo Zusammen - Ich habe eine Frage betreffend Mahngebühren: Ich bekomme von der Swisscom meine Rechnungen per Mail. Jetzt ist mir eine Rechnung wohl untergegangen und sie haben mir eine Zahlungserinnerung zugestellt. Daraufhin habe ich die Rechnung sofort beglichen. Nun habe ich die aktuelle Rechnung erhalten und da werden mir 20.- Aufwandsgebühr der Zahlungserinnerung verrechnet. Bin ich verpflichtet diese 20.- zu bezahlen?

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Kommentare

Stefan Stutz

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Ja bist du... Bei Swisscom steht in den AGBs, das bei Verzug Fr.20.- Mahngebüren erhoben werden. Durch deine Unterschrift im Vertrag hast du die AGBs automatisch akzeptiert. Ps: bis froh, dass du Swisscom hast, Salt hätte dir den Anschluss schon gespeert 😊

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Ines Kammermann

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Bei sunrise sinds 30 fr...voll viel

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Rebekka von Niederhäusern

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Sprich mit Ihnen. Hab einmal bei cablecom auch eine Mahnung mit 15.-- Gebühr erhalten. Die haben diese problemlos zurückbezahlt (ich hab die rg. Bereits bezahlt und erst danach bemerkt?)

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Petra Lienhard

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Mein Vermieter machts genau so,muss er mich mahnen,bezahle ich 20fr. mehr.Leider ist das bei vielen Geschäften heutzutage normal.

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Carolin Metzler

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Wenn die Swisscom das in ihren ABG drinhat (und davon gehe ich aus), darf sie diese natürlich auch verrechnen.

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Carolin Metzler

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Es kommt darauf an 😉 (standardantwort im Recht)... Wenn Mahngebühren vertraglich vereinbart worden sind, können sie verrechnet werden (egal ob von einer Privatperson oder einer Firma). Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass viele Firmen (vor allem bei einmaligen Verträgen) die Mahngebühr nicht separat eintreiben, wenn du nur den "puren" Rechnungsbetrag zahlst. Aber das ist dann eine Kulanzsache

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Sara Carracedo Espinosa

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So, ich habe meine Antwort gefunden: Das Gesetz sieht keine Mahngebühren vor. Es besagt lediglich, dass wer eine Rechnung zu spät bezahlt, in der Regel einen Verzugszins von 5 Prozent schuldet. Der Verzugszins fällt frühestens nach Ablauf der Zahlungsfrist an. Frühestens, da einige Unternehmen beim Zins kulanter sind und ihn erst später erheben.

Unternehmen dürfen einen höheren Verzugszins (etwas höher als 5%) verlangen, wenn sie dies vertraglich, also im Kaufvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen, vereinbaren.

Grundsätzlich gilt: Verzugszinsen müssen bezahlt werden, ausser Sie sind unverhältnismässig hoch. (http://www.20min.ch/.../Muss-ich-die-Mahngebuehren...)

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Sara Carracedo Espinosa

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Und ja, ich muss Swisscom diese 20.- zahlen, habe schon mit ihnen telefoniert und passt auch.

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