Hallo Zusammen. Ich habe ein MacBook Pro durch eine Aktion bei microspot.ch gekauft. Leider war das Gerät defekt. Der Mitarbeiter bei Microspot hat mir mitgeteilt, dass ein Umtausch nicht möglich ist. Ich könne es einsenden und die schicken es zur Reparatur zu Apple. Trotz Diskusion wich der Mitarbeiter nicht von seiner Meinung ab. Nun habe ich das Gerät eben zur Reparatur gegeben. Bei einem Autorisierten Service Partner. Derzeit müsste ich das Gerät zum dritten mal bringen. Ich war heute bei Apple, weil ich bei einem Neukauf ein defektes Gerät nicht akzeptiere, schon gar nicht, wenn Reparaturen das Problem nicht beheben. Apple wollte aber keinen Umtausch durchführen 'Technisch nicht möglich' meinten die. Wie ist nun die Rechtslage? Ich habe es satt hin und her geschoben zu werden und möchte für meinen Neukauf ein funktionierendes, neues Gerät. Vielen Dank für Eure Hinweise.

* * *

Klarstellung: Eine kostenlose Reparatur wird von Seiten Apple oder deren Service-Partner, sowie vermutlich von Seiten Microspot durchgeführt.

Ich bin aber der Meinung (und suche dafür eine Rechtsgrundlage) dass ich bei einem NEUEN Gerät keine 3 Reparaturen akzeptieren muss (Nur schon aufgrund des Zeitaufwands, den ich dafür verwende sowie die Zeit in der ich das Gerät nicht einmal benutzen kann).

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Kommentare

Annika Binner

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Was steht denn in den AGB von Microspot?

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Sandro Würmli

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Das ist eben auch Witzig. Auf dieser Seite https://www.microspot.ch/de/cms/service/fragen-antworten (Die habe ich schon früh gefunden) steht das eine (Siehe: Mein neu gekaufter Artikel ist defekt. Wo kann ich ihn umtauschen)

Heute habe ich aber folgendes auf dieser Seite entdeckt. Natürlich sind die 14 Tage nun bereits verstrichen: https://www.microspot.ch/de/cms/service/r%C3%BCcknahme (Siehe erster bis dritter Abschnitt)

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Sandro Würmli

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Aus meiner Sicht hat mir der Mitarbeiter von Microspot Falschangaben gemacht.

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Annika Binner

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Für Dich wäre Punkt 6.2 entscheidend. https://www.microspot.ch/de/cms/unternehmen/agb

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Sandro Würmli

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Ich sehe eher diesen Punkt hier: https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/services/merkblaetter/...
Siehe
Wann und wie oft muss man eine Reparatur akzeptieren?

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Annika Binner

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Du hast leider kein Rückgaberecht, deswegen ist eine Reparatur korrekt! Nur drei mal ist schon etwas sehr heftig!

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Sandro Würmli

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Das Problem ist ja, dass ich die - blöd gesagt - 3fach-Reparatur gar nicht über den Händler gemacht habe, somit habe ich beim Händler auch kein Recht auf einen Austausch.

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Robert Schweng

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Welches Model ist es genau? Und wie äussert sich der defekt? Das Gerät könnte evtl. unter Apples Reparaturerweiterungs Programm fallen?
https://www.apple.com/chde/support/macbookpro-videoissues/

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Sandro Würmli

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Um das aktuelle 15" MacBook Pro mit Touch-Bar.

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Robert Schweng

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Und der defekt?

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Sandro Würmli

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Es handelt sich um ein Produktionsfehler. Die Reparatur würde auf Garantie gehen. Ich bin aber nicht bereit für ein neu erworbenes Produkt 3 Reparaturen hintereinander über mich ergehen zu lassen.

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Annika Binner

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Also, ich muss schon sagen, dass mir bei den AGB fast schlecht wird. Kundenfreundlichkeit sieht anders aus!

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Sandro Würmli

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Im Nachhinein ist man immer schlauer. Für mich das erste und letzte mal, wo ich ein Apple Produkt nicht direkt bei Apple gekauft habe.

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Annika Binner

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Oder vorher einfach die AGB lesen. 😉

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Annika Binner

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Aber ja, Apple würde sich wahrscheinlich nicht so anstellen!

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Sandro Würmli

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Haben sie aber eben. Bin heute im Apple Store Glatt gewesen und die haben mich eiskalt abblitzen lassen.

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Robert Schweng

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Der Servicepartner wird das MacBook nicht umtauschen und Microspot sowieso nicht, da es ja ein Produktionsfehler ist. Die Garantie gibt nun mal Apple, darum wäre das ihr Ansprechpartner.
Immerhin reparieren Sie es kostenlos:
https://www.macwelt.de/ratgeber/Warum-Apple-mein-Macbook-Pro-kostenlos-r...

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Sandro Würmli

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Robert Schweng Vielen Dank für den Hinweis. Eine Reparatur würde kostenlos durchgeführt werden. Darum geht es mir aber nicht. Ich habe den Beitragstext entsprechend ergänzt.

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Annika Binner

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In meinen Augen ist ganz klar der Händler bei dem das Gerät gekauft wurde verantwortlich den Mangel zu beheben. Ein Recht auf Umtausch hat man laut den AGB nicht! Und diesen AGB`s hast Du bei dem Kauf zugestimmt!

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Sandro Würmli

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Annika Binner sind die AGBs den auch gesetzeskonform? Nur weil etwas in den AGBs steht, heisst das ja noch lange nicht, dass das auch erlaubt ist.

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Annika Binner

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Habe die Ergänzung gelesen. Es gibt keinen Art welcher vorschreibt, wieviele Reparaturen max durchgeführt werden dürfen bis umgetauscht wird. Du hast gemäss OR Anspruch auf ein fehlerfreies Gerät. Der Rest wird in den AGB geregelt!

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Annika Binner

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Ich gebe dir noch einen Tip. Wende Dich an den Kassensturz und das kannst Du dem Händler auch mitteilen! 😉

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Annika Binner

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Das wirkt manchmal Wunder!

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Sandro Würmli

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Annika Binner das habe ich mir auch schon überlegt. Aber das mache ich nur, wenn die Rechtsfrage geklärt ist. Drohen darf (und will) ich dem Händler nicht mit dem Kassensturz.

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Annika Binner

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Nein Drohen darfst Du nicht, das wäre Nötigung. Aber Du kannst zB einen eingeschriebenen Brief an den Händler schicken, wo Du ihn aufforderst, das Gerät innerhalb einer angemessenen Frist zu reparieren! Da das dann schon die 4. Reparatur ist, hast Du den Fall ausserdem zum Kassensturz weitergeleitet! 😉

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Robert Schweng

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Sandro Würmli Ein Blick auf diesen Vergleich, zeigt dass es bei Microspot mit Umtausch sehr schlecht aussieht: "Liegt am Hersteller".
Ich würde es ein noch drittes mal an Apple einschicken und auf das Support Ticket drauf schreiben, dass dieses Gerät nur unter Vorbehalt wieder zurückgenommen wird, weil es schon 2x Defekt zurückkam.
https://cdn.beobachter.ch/sites/default/files/fileadmin/dateien/bilder-e...

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Robert Schweng

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Ja, nochmal an Apple schicken und drauf schreiben dass es schon 3x eingeschickt wurde und dieses Gerät nur unter Vorbehalt zurückgenommen wird oder du eine neues möchtest.
Wenn Sie es genug oft reparieren mussten, tauschen sie es u.U. auch um! 😉

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Robert Schweng

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Sandro Würmli

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Das hier scheint mir was nützliches zu sein, danke schonmals ich lese mich da mal kurz durch

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Annika Binner

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Da steht das gleiche drin wie ich dir auch schon erzählt habe! :-/

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Sandro Würmli

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Annika Binner da hast du natürlich recht. Ich habe zuerst nur das Beispiel gelesen:

Ein Beispiel: Hanspeter Boller aus Worb­laufen hat online einen drahtlosen Kopfhörer gekauft, der bereits nach zwei Stunden Gebrauch nicht mehr funktioniert.

Und deshalb dachte ich eben, dafür gibt's auch gleich eine Lösung 'die mir gefällt'.

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Annika Binner

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Es ist leider so, dass wirklich die AGB entscheidend sind und die sind ok, wenn auch nicht kundenfreundlich! ?

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Robert Schweng

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Sandro Würmli

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Wie es scheint, gibt's hierfür keine Lösung welche mich zufrieden stellt. Der Kunde ist hier der Arsch. Mit meinem Stundensatz und der Zeit die ich bis jetzt dafür aufgewendet habe, könnte ich mir bereits ein neues MacBook kaufen. Wie dem auch sei, ich danke Euch für Eure Hilfe.

An alle anderen: Lernt aus meinem Fehler und prüft die AGBs oder / und kauft direkt beim Hersteller. Die 500.- CHF Rabatt waren verlockend, waren es im Nachhinein aber nicht Wert.

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Sascha Gessner

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Grundsätzlich gilt, dass ein Kunde 1 Reparaturversuch hinnehmen muss, sowie max 2 x Nachbesserungsrecht, danach besteht Recht auf Umtausch, Wandlung oder Rücktritt vom Kauf. Haftung liegt immer beim Händler. Vertragspartner ist Händler nicht Hersteller.

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Sandro Würmli

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Besten Dank für die Antwort. Gibt‘s da auch was schriftliches, wo das belegt ist? (Artikel Sowieso...)

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Annika Binner

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Dafür möchte ich auch gerne den Art sehen!

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Sascha Gessner

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Sascha Gessner

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Also sogar nur 1 Reparaturversuch und 1 x Nachbesserungsrecht.

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