Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo Zusammen
Ich habe ein kleines Problem
Es geht um ein Auto....
Ich verkaufe ein VW Vento, nun hat sich einer dafür interessiert und mir 2.500 angeboten. Der eigentliche preis der Ausschreibung war 3.500.-. Er hat mir am letztrn Montag 500.- als Anzahlung überwissen als reservierung.
Sein Bruder kam gestern um eigentlich das Auto abzoholen wie es abgemacht wurde. Jetzt ist es aber so das Er den Preis nochmals drucken wollte, und ich hab Ihm ganz klar gesagt das ich nicht unter die 2.500 gehe.
Die Mängel die Er wissen wollte wusste Er und ich hab Ihm auch ganz klar gesagt das der Lack nicht mehr der schönste ist.
jetzt will Er das Geld wider zurück innert 3 Arbeitstage...
Nach meinem wissen ist Er Vertraglich gebunden da Er mir zugesagt hat und mir eine Anzahlung überwissen hat. Und zudem sind die 7 Tage abgelaufen ab der überweisseung.
Wer kann uns da genau beraten ?
danke im voraus
Gruss
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo Zusammen
Ich habe ein kleines Problem
Es geht um ein Auto....
Ich verkaufe ein VW Vento, nun hat sich einer dafür interessiert und mir 2.500 angeboten. Der eigentliche preis der Ausschreibung war 3.500.-. Er hat mir am letztrn Montag 500.- als Anzahlung überwissen als reservierung.
Sein Bruder kam gestern um eigentlich das Auto abzoholen wie es abgemacht wurde. Jetzt ist es aber so das Er den Preis nochmals drucken wollte, und ich hab Ihm ganz klar gesagt das ich nicht unter die 2.500 gehe.
Die Mängel die Er wissen wollte wusste Er und ich hab Ihm auch ganz klar gesagt das der Lack nicht mehr der schönste ist.
jetzt will Er das Geld wider zurück innert 3 Arbeitstage...
Nach meinem wissen ist Er Vertraglich gebunden da Er mir zugesagt hat und mir eine Anzahlung überwissen hat. Und zudem sind die 7 Tage abgelaufen ab der überweisseung.
Wer kann uns da genau beraten ?
danke im voraus
Gruss
Ansichten:
Archiv
- November 2018 (83)
- Dezember 2018 (86)
- Januar 2019 (110)
- Februar 2019 (82)
- März 2019 (110)
- ‹ vorherige Seite
- 10 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
So, 10/06/2018 - 09:14
Robert Schweng
Rolf Stüssi Wurde ein schriftlicher Vertrag erstellt?
Rein rechtlich wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen, wenn sich beide Vertragsparteien einig waren, ein wichtiger Bestandteil ist der Preis, nun die Frage wurde Fr. 2500 fest vereinbart?...Mehr anzeigen
Roger Meier Der Vertrag wurde mit gegenseitigem einverständniss vorbereitet mit der abgemachten Summe von 2.500 und den bekannten Mängel wie auch etliche Zubehör
Rolf Stüssi Grundsätzlich ist dieser Vertrag rein rechtlich auch mündlich gültig, da sich beide Parteien in den wesentlichen Punkten handelseinig waren. D.h. der Käufer kauft vom Verkäufer ein Auto mit diesen Mängeln für Fr. 2500 und zahlt Fr. 500 an.
Die Anzahlung ist ein Beweis für den Kauf und könnten auf die Erfüllung bestehen und das rechtlich einklagen, d.h. Verkäufer in Verzug setzen für die Abholung und Zahlung der Fr. 2000.00 rein rechtlich hätten Sie sehr gute Chancen auch ohne schriftlichen Vertrag.
Aber es bringt Ihnen nur Kosten und Ärger.
Birgit RechsteinerBirgit und 3 weitere Personen verwalten die Mitgliedschaft und Beiträge für Rechtsforum Schweiz. Vertrag vorbereitet und nicht unterschrieben?
Klar mündlich gültig... Aber dann ist Aussage gegen Aussage... Er kann es als Reservation ansehen c und wenn im Vertrag nichts von Reservationsgebühr steht, fordert er das Zurück und hat recht...
Wenn du einiges an Geld und Zeit hast, dann ziehs mit Anwalt durch - ob du Recht bekommst ist fraglich...
Robert Schweng Also, so schön kann der Vento ja dann auch nicht mehr sein, wenn Sie Ihn 1/3 SFr. unter Preis verkaufen, der Käufer noch tiefer möchte und sie Angst haben, dass sie Ihn obwohl weit unter Preis nicht verkaufen können!
Miriam Salman aus praktischen Sicht: es ist für dich viel besser das Auto nun erneut zu verkaufen, so kriegst du das Geld auch viel schneller als sich endlos und kostenpflichtig in rechtstreit zu begeben, was auch noch Nerven kostet... du kannst klar auf Pacta sunt servanda beharren, sehe aber kein vorteil für dich.