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Hallo zusammen
Ich habe da mal eine Frage, der Handwerker hat uns gestern abend zwischen 20:00 und 21:30 diesen Zettel an unsere Türe geklebt. Wir wussten vorher nichts von einem Termin. Nun meine Fragen ist dies so rechtens? Und der letzte Satz ist der so rechtens? Oder kann man bei Beschädigungen trotzdem schadensersatz fordern?
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Hallo zusammen
Ich habe da mal eine Frage, der Handwerker hat uns gestern abend zwischen 20:00 und 21:30 diesen Zettel an unsere Türe geklebt. Wir wussten vorher nichts von einem Termin. Nun meine Fragen ist dies so rechtens? Und der letzte Satz ist der so rechtens? Oder kann man bei Beschädigungen trotzdem schadensersatz fordern?

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Kommentare
Fr, 20/09/2019 - 09:11
Robert Schweng
Sandra Schnelli-Kehrli so ein satz steht auf jeder baustelle