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Hallo Zusammen
Ich habe am 05.12. eine Mutation des Kindergeldes durchgeführt, damit die 200.- nicht jedesmal über mein Konto gehen, ohne dass ich davon etwas habe. Die Mutation habe ich zum selben Zeitpunkt meinem Anwalt gemeldet und habe ihm am 11.12. die Bestätigung an den Arbeitgeber ebenfalls weitergeleitet.
Letzten Dienstag, machte mich meine EX darauf aufmerksam, dass sie den Betrag nicht erhalten hat und auch nichts von der Mutation wusste
Mein Anwalt hat aber dies leider nicht weiter gegeben an die Gegenseite, mit der Begründung, dass er noch auf weitere Dokumente gewartet hat, die allerdings nichts mit der Mutation zu tun haben. Muss ich jetzt die 200.- trotzdem, aus dem eigenen Sack bezahlen, obwohl ich die von der Ausgleichskasse nicht erhalten habe.
Vielen Dank für eure Antworten
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Hallo Zusammen
Ich habe am 05.12. eine Mutation des Kindergeldes durchgeführt, damit die 200.- nicht jedesmal über mein Konto gehen, ohne dass ich davon etwas habe. Die Mutation habe ich zum selben Zeitpunkt meinem Anwalt gemeldet und habe ihm am 11.12. die Bestätigung an den Arbeitgeber ebenfalls weitergeleitet.
Letzten Dienstag, machte mich meine EX darauf aufmerksam, dass sie den Betrag nicht erhalten hat und auch nichts von der Mutation wusste
Mein Anwalt hat aber dies leider nicht weiter gegeben an die Gegenseite, mit der Begründung, dass er noch auf weitere Dokumente gewartet hat, die allerdings nichts mit der Mutation zu tun haben. Muss ich jetzt die 200.- trotzdem, aus dem eigenen Sack bezahlen, obwohl ich die von der Ausgleichskasse nicht erhalten habe.
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Kommentare
Fr, 05/01/2018 - 12:47
Patrick Kunz
Also du hast beantragt,dass die Kinderzulagen von CHF 200.00 direkt deiner Ex überwiesen werden?Verstehe ich das richtig? Was mich irritiert: Wenn diese Beantragung noch nicht bei der Ausgleichskasse angekommen ist, haben die ja noch nichts unternommen und du müsstest meiner Meinung nach noch diese CHF 200.00 erhalten.
Ansonsten evtl. die Kasse direkt anfragen wie der Stand ist.
Fr, 05/01/2018 - 12:48
Yvonne Wilke
Hallo also wenn ich es recht verstehe, erhältst du das staatliche Kindergeld von 200 chf auf dein Konto und du hast es dann immer an die Kindesmutter weitergeleitet?!
Ist sie berufstätig? Dann kann sie dies beantragen! Sollte sie nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhält sie das auch nicht ...
Die kann es aber rückwirkend erhalten , natürlich nur, wenn sie es beantragt und mit einigen Papieren !
War das die Frage?
Fr, 05/01/2018 - 12:56
Carmen Kainhofer
es gibt regelungen wer es beantragen muss...
Fr, 05/01/2018 - 13:09
Yvonne Wilke
Carmen Kainhofer das weiss ich, deshalb fragte ich ob sie berufstätig ist, dann (wie du ja schon geschrieben hast) muss sie es beantragen und erhält es auch rückwirkend !
Fr, 05/01/2018 - 13:14
Carmen Kainhofer
mit einem sehr tiefen einkommen aber zb nicht..
Fr, 05/01/2018 - 13:17
Yvonne Wilke
Carmen Kainhofer oh ok , das ist mir neu, mir wurde (ca.9jahre her) nur erklärt, sobald berufstätig /Arbeitsvertrag kann die Mutter das Geld beantragen ! Danke
Fr, 05/01/2018 - 13:18
Carmen Kainhofer
https://www.svazurich.ch/internet/de/home/produkte/familienzulagen/arbei...
Fr, 05/01/2018 - 12:50
Birgit Rechsteiner
Bist du selbständig?
Fr, 05/01/2018 - 12:55
Tom Felix
Der Antrag ist bei der Kasse angekommen, die haben ja auch eine Bestätigung an den Arbeitgeber geschickt. Soviel mir gesagt wurde, (Arbeitgeber und Soziale Dienste, Anwalt), muss meine Ex, jetzt das Geld bei Ihrer Ausgleichskasse, anderer Kanton, beantragen. Egal ob sie Arbeitstätig ist oder nicht. Da ich es ihr inzwischen gesagt habe, dass sie das Geld selber beantragen muss, gehe ich davon aus, dass es nur um die 1 X 200.- geht.
Fr, 05/01/2018 - 12:56
Birgit Rechsteiner
ok. Hat der Arbeitgeber denn den Betrag allenfalls erhalten?
Ansonsten gleich auf der AHV Stelle nachfragen, wann das Geld auf welches Konto überwiesen wurde - dann hast du doch gleich die Antwort, wie es weiter geht...
Fr, 05/01/2018 - 13:05
Carmen Kainhofer
wenn es so ist dass sie es nun selber beantragen muss dann musst du ihr nichts geben ... allerdings ist es für deine ex je nach dem jetzt blöd da sie erst jetzt erfahren hatt dass sie es beantragen muss und es ihr im moment ev fehlt.. sie bekommt es rückwirkend dann schon ausbezahlt..
Fr, 05/01/2018 - 13:07
Tom Felix
Okay, Danke Carmen, dass war genau dass, was ich hören wollte. Somit bin ich ihr die nicht ausbezahlten 200.- nicht schuldig. 😊
Fr, 05/01/2018 - 13:07
Robert Schweng
ich würde mal sagen, dass der Fehler hier ja nicht bei den kindern oder der EX liegt, sondern eher an ihrem Anwalt!
Daher würde ich die 200.- allein schon aus Goodwill und dem Friedens Willen bezahlen.. 😉
Fr, 05/01/2018 - 13:08
Tom Felix
Der Fehler liegt an meinem Anwalt, da er die Mutationsmeldung und die Bestätigung nicht weitergeleitet hat.
Fr, 05/01/2018 - 13:09
Carmen Kainhofer
bedingung dass es nichterwerbstätige erhalten /kt zürich : https://www.svazurich.ch/internet/de/home/produkte/familienzulagen/nicht...
Fr, 05/01/2018 - 13:23
Carmen Kainhofer
Tom Felix in dem link steht allerdings dass nichterwerbstätige es nicht beziehen können wenn es jemand anderst (erwerbstätig/selbstständig) beziehen kann.. ? das wärst dann ja du ...? - bei mir war es so dass der arbeitgeber des vater das geld direkt mir ausbezahlt hatte da er nichts damit zu tun haben wollte,ich es damals aber noch nicht selber beantragen konnte ..
Fr, 05/01/2018 - 13:38
Tom Felix
Ok, dann warte ich einmal auf die Antwort meines Anwalts und Danke euch für die vielen Kommentare ?