Hallo Zusammen
Ich habe am 03.01.2018 eine Actioncam im Wert von 192.00 CHF gekauft. Bis Heute wurde sie nicht geliefert. Ich habe mehrmals nachgefragt wann sie geliefert wird und es wurde immer auf die nächste Woche verschoben. Inzwischen möchte ich stornieren, doch in der AGB der Firma steht Betreffend Stornierung: "Bei einer Vertragsauflösung (Stornierung) können dem Kunden die entstandenen Kosten in Form einer Umtriebsentschädigung von 20% des Auftrages oder mindestens CHF 30.00 sowie der Wertverlust der Produkte seit dessen Bestellung verrechnet werden. Electrolymp GmbH kann zudem den Vertrag auflösen (stornieren), wenn der Käufer die Ware nicht innerhalb von zwei Wochen abnimmt."
Meine Frage:
Darf der Verkäufer 20% des Auftrages für die Umtriebsentschädigung verrechnen?

Danke im Voraus

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Kommentare

Birgit Rechsteiner

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Ja, darf er. Steht in den AGB. Ist ja eine Umtriebsentschädigung.

Wurde eine verbindliche Lieferfrist angegeben?
Ansonsten könntest du allenfalls einen Lieferverzug geltend machen - obwohl der nach 5 Wochen noch schlecht durchsetzbar ist.

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Christian Najer

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Der Lieferzeit wurde mit 4-10 Werktagen angegeben und ist heute immer noch gleich. Am 19.01.2018 erkundigte ich mich Per E-Mail worauf noch ca. 4-6 Werktage angegeben wurden. Am 31.01.2018 schrieb ich nochmals und die Firma schrieb, dass es erst auf nächste Woche geliefert wird.

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Birgit Rechsteiner

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Hast du es versucht mit "gütlicher" Einigung?
Weil die Verzögerung nun doch schon sehr gross ist (ist sie zwar nicht so - aber ein Versuch ist es Wert) würdest du gerne zurück treten - aber ohne Kosten!

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Christian Najer

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Danke für den Hinweis. Werde ich mal versuchen.

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Christian Najer

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Habe mal freundlich gefragt ob ich allenfalls kostenlos stornieren könnte.

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Christian Najer

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Hat mir dies sogar angeboten

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Birgit Rechsteiner

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super - das ist es doch! Freundlich Fragen und man kommt schon mal extrem weit! 😊 😊

Gut gemacht!

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