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Hallo zusammen
Ich habe Ärger mit dem Strassenverkehrsamt. Ich habe im Februar 2017 ein Fahrzeug ausgelöst und die Nummer per Post eingeschickt. Die Nummer ist auf dem Postweg verloren gegangen. Dies habe ich auch bei der Polizei angezeigt.
Zwischen dem Abstempeln des FZ Ausweises / absenden der Nummer und der Anzeige bei der Polizei sind 4 Monate vergangen. Das Problem ist nun 1. das StVA verrechnet mir die Steuer für das Fahrzeug bis zur Anzeige bei der Polizei obwohl Sie selber zugeben das der Ausweis am 17.2 abgestempelt wurde. 2. wurde vom StVA bei der Polizei ein Auftrag erteilt die Nummer einzuziehen. Die Polizei hat aber nichts unternommen. Danach wurden noch 2 Verfügungen ausgestellt. Jede davon soll 100.- kosten. Eine Rechtsgrundlage dazu ist mir das StVA bis heute schuldig geblieben. Was soll ich unternehmen? Kennt sich da jemand aus? Besten Dank!
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Hallo zusammen
Ich habe Ärger mit dem Strassenverkehrsamt. Ich habe im Februar 2017 ein Fahrzeug ausgelöst und die Nummer per Post eingeschickt. Die Nummer ist auf dem Postweg verloren gegangen. Dies habe ich auch bei der Polizei angezeigt.
Zwischen dem Abstempeln des FZ Ausweises / absenden der Nummer und der Anzeige bei der Polizei sind 4 Monate vergangen. Das Problem ist nun 1. das StVA verrechnet mir die Steuer für das Fahrzeug bis zur Anzeige bei der Polizei obwohl Sie selber zugeben das der Ausweis am 17.2 abgestempelt wurde. 2. wurde vom StVA bei der Polizei ein Auftrag erteilt die Nummer einzuziehen. Die Polizei hat aber nichts unternommen. Danach wurden noch 2 Verfügungen ausgestellt. Jede davon soll 100.- kosten. Eine Rechtsgrundlage dazu ist mir das StVA bis heute schuldig geblieben. Was soll ich unternehmen? Kennt sich da jemand aus? Besten Dank!
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Kommentare
Di, 14/08/2018 - 12:01
Robert Schweng
Christian Oberhänsli Solange das Schild nicht beim STVA eintrifft, sind die Strassensteuern geschuldet.
Sämtliche Postgeschäfte sind aus Beweisgründen eingeschrieben zu tätigen...
Miriam Salman wenn es bei der Post verloren gegangen ist, so hast du den entsprechenden Formular /Verlust/ ausgefüllt, entsprechende Bestätigung von Post erhalten (über Verlust) und am StVA weitergeleitet, oder?
Thomas Bosshard Nein bei der Post nicht. Wusste nicht das man das kann. Hat mir auch nie jemand gesagt bis jetzt. Ich kläre das noch ab. Danke!
Miriam Salman das wäre erste schritt, man braucht einfach die sendungs Nummer um nachzuweisen, dass man es aufgegeben hat.
Thomas Bosshard Ich habe keine Sendungsnummer, die haben den Karton den ich bei der Post gekauft habe genommen, frankiert und gut wars.Ich habe eine Quittung für den Karton und für die Frankatur. Mehr nicht.
Thomas Bosshard Zitat im Mail von heute: Ihre beigelegten Postbestätigungen vom 17.2.17 sind für uns nicht massgebend.
Christian Oberhänsli Weisst Du denn, dass die Polizei "nichts unternommen" hat?
Dass der polizeiliche Schilderentzug CHF 100.00 kostet, ist normal; nur was will der Herr Polizei einziehen, wenn nix da ist?
Thomas Bosshard Mich interessiert primär was die Rechtsgrundlage für x malige Verrechnung der Gebühr für Kontrollschilderentzugsverfügungen sein soll. Zumal die Polizei die Nummer vorrangig ja schon eingezogen haben sollte??? Beim StVA habe ich auf meine Mail keine Antwort zu der Frage bekommen.
Martin Kaiser Jeder Kanton hat eine Internetseite und dort kann man bei der Rechtssammlung die Rechtsgrundlagen selber nachlesen. Im übrigen stehen in einer Verfügung immer die Rechtsgrundlagen (Verwaltungsrecht).