Hallo zusammen.
Ich hab nun auch eine Frage:
Letztes Jahr habe ich über meine Bank ein LSV-Antrag ausgefüllt, damit ich mich nicht monatlich um die Miete für meinen ehemaligen Parkplatz mehr kümmern musste. Nach dem ersten Monat klappte es bereits nicht, da ich von der Immobilie gemahnt wurde. Ich ging zur Bank und beschwerte mich. Darauf hin hat man sich bei mir entschuldigt, und mir versichert, dass es ab sofort klappen würde. Da ich nun davon aus ging, kontrollierte ich das auch nicht mehr nach.
Letzte Woche bekam ich nun ein schockierendes Mail, dass wenn ich nicht im Rahmen von einer gewissen Zeit die gesammte Summe von 4 Monaten überweisen würde, würde ich betrieben werden ?. Jetzt, wie kann das sein?! Die Bank hat sich bei mir nie mehr gemeldet, weder reagiert, dass es nicht klappen würde oder sonst was?.

Hab ich, wie soll ich das jetzt korrekt formullieren ?, irgend ein Recht auf eine Art Entschädigung für diese unangebrachte ,,Verhaltensweise'' der Bank, für diese Schweinerei, das ich jetzt dank der schlechten Auftrags-/Arbeitsweise der Bank, diese Sch*** am Hals habe??

Und bezahlen kann ich das jetzt auch nicht alles aufeinmal ?

Ich danke für jeden Tipp und Ratschlag

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Kommentare

Birgit Rechsteiner

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1. Wenn man seine Finanzen im Griff hat = muss man es merken
2. Wenn man 50-70 Franken mehr auf dem Konto nicht merken muss, dann ist es ka auch kein Problem, 4 mal die 50 - 70 zu bezahlen.
3. Du und die Bank - ihr habt einen LSV ausgefüllt? Hat dir der Vermieter das Formular dafür gegeben?

Rechtichen Anspruch hast du auf nicbts. Bedanke dich für die lange Zahlungsfrist, die du bekommen hast, überweise das Geld und ab sofort kontrollierst du monatlich dein Bankguthaben!

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Annabelle Widmer

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Immer kontrollieren ob das geld überwiesen wurde. Ich mache das jeden monat mit meinen daueraufträge. Nicht einfach dem system vertrauen das klappt. Kann vorkommen das es pannen gibt und geld wird nicht überwiesen wie ich es schon erlebt habe.

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Silvija Iacovelli

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Bei einem Lastschriftverfahren (LSV) musst du selber darum besorgt sein genug Geld auf dem Konto zu haben, damit er ausgeführt werden kann.

Den das Vortäuschen einer Zahlungsabsicht durch einen Zahlungspflichtigen ist als Eingehungsbetrug Strafbar, wenn dieser nicht Willens ist, die Lastschrift zu begleichen und weiss, dass sein Girokonto am Abbuchungstag nicht gedeckt sein wird.

Somit kann hierfür die Schuld nicht der Bank zugeschoben werden.

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