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Hallo zusammen, ich hab mal eine Frage. Wir hatten bis Ende Mai eine Eigentumswohnung. Ab 1.Juni ging sie an einen neuen Besitzer.
Anfang Jahr haben wir immer die Nebenkosten für das ganze Jahr erhalten. (Beispiel Fr 3000.- davon haben wir 5 Monate bezahlt. Also 3000 : 12 x5 = 1250 unser Anteil der Rest von 1750 neuer Eigentümer.
Nun kommt meine Eigentliche Frage, die Verwaltung müsste uns doch eine definitive Abrechnung erstellen für diese Zeit.
Grund, was ist wenn wir in diesen 5 Monaten weniger oder mehr verbraucht haben.
Wer weiss eine Antwort.
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Hallo zusammen, ich hab mal eine Frage. Wir hatten bis Ende Mai eine Eigentumswohnung. Ab 1.Juni ging sie an einen neuen Besitzer.
Anfang Jahr haben wir immer die Nebenkosten für das ganze Jahr erhalten. (Beispiel Fr 3000.- davon haben wir 5 Monate bezahlt. Also 3000 : 12 x5 = 1250 unser Anteil der Rest von 1750 neuer Eigentümer.
Nun kommt meine Eigentliche Frage, die Verwaltung müsste uns doch eine definitive Abrechnung erstellen für diese Zeit.
Grund, was ist wenn wir in diesen 5 Monaten weniger oder mehr verbraucht haben.
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Kommentare
Mi, 06/12/2017 - 11:29
Thomas Zumsteg
Genau so ist es....
Mi, 06/12/2017 - 11:31
Thomas Zumsteg
Wann habt Ihr die Nebenkostenabrechnung jeweils erhalten? Ende Jahr oder zwischendurch??
Mi, 06/12/2017 - 11:37
Birgit Rechsteiner
Könnte allenfalls auch im Kaufvertrag geregelt sein, guck da mal...
Mi, 06/12/2017 - 11:44
Walter Büchi
art. 257b Abs. 2 or
die mieter/stockwerkeigentümer haben anspruch auf einsicht in die belege der nebenkostenabrechnung.
ansprüche können bis zu 5 jahre geltend gemacht werden.