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Hallo zusammen
Ich hab eine frage...
Ein "Kollege" von mir schuldet mir ein bisschen Geld und verweigert sich immer mir das zurück zu zahlen. Beweisse hab ich 2 Leute und eine SMS Verlauf. Aber dummerweise kein Vertrag gemacht. Wie soll ich vorgehen kann mir jemand helfen? Dankw im Vorraus 😊
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Hallo zusammen
Ich hab eine frage...
Ein "Kollege" von mir schuldet mir ein bisschen Geld und verweigert sich immer mir das zurück zu zahlen. Beweisse hab ich 2 Leute und eine SMS Verlauf. Aber dummerweise kein Vertrag gemacht. Wie soll ich vorgehen kann mir jemand helfen? Dankw im Vorraus 😊
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:48
Manuel Schranz
mit eingeschriebenem Brief mahnen und Frist setzen. Wenn er dann nicht zahlt betreiben.
Fr, 02/06/2017 - 13:48
Mendi Saliu
Kann ich diesem Brief selber schreiben oder muss das vom Betreibungsamr kommen?
Fr, 02/06/2017 - 13:48
Manuel Schranz
selber schreiben, Betreibungsamt ist kein Parteivertreter. Wenn er nicht zahlt kannst du ein Betreibungsbegehren stellen.
Fr, 02/06/2017 - 13:48
Mendi Saliu
Hast du zufälligerweise eine Vorlage wie das aussehen sollte? Was alles alles vorkommen muss in diesem Brief kenn mich nicht so gut aus?
Fr, 02/06/2017 - 13:48
Manuel Schranz
http://www.betreibung-konkurs.ch/formulare_de.htm
Fr, 02/06/2017 - 13:48
Alice Piera Ronchi
Oh super! Jetzt weiss ich auch wie ich mit meinem Ex-Freund vorgehen muss 😊 danke!
Fr, 02/06/2017 - 13:48
Romana Vukovic
Zahlt man das betreiben nicht ? Was ist wen die Person das geld nicht hat zum zurückzahlen dan hat sie ja noch die ausgaben der Betreibung oder ? :/ ???
Fr, 02/06/2017 - 13:48
Semira Semira
Was wenn die Person trotz Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt nicht zahlt? Dann gehts zum Friedensrichter, wer muss das alles bezahlen?
Fr, 02/06/2017 - 13:48
Manuel Schranz
Es besteht ein Kostenrisiko für den Betreibenden.
Fr, 02/06/2017 - 13:48
Bubu Sandra
die kosten werden vom betreibenden bevorschusst.. kann aber am betriebenen auferlegt/ zurückgefordert werden.
grundlegend erst schauen ob er betrieben werden kann.. das heisst betreibungsauszug bei der gemeinde holen wo er wohnt. dann eventuel beraten lassen.
wenn er es bestreitet / (mir fehlt das wort..) ähm die betreibung zurückweist.. dann geht es vor einen richter wo man alles schriftlich erklären und stellung nehmen muss der betreibende die schuld beweisen und der betriebene kann versuchen seine unschuld zu beweisen (ganzer vorgang schriftlich)
wenn der richter findet das die forderung rechtens ist wird betrieben ansonsten geht es weiter mit einsprache usw. ......
Fr, 02/06/2017 - 13:48
Katinka Schindelmeiser-Neuburger
Habe das komplette Verfahren mit meinem Ex Freund bereits durch. 2 Einschreiben mit Fristsetzung von je 14 Tagen. Das 1. hat seine Freundin entgegengenommen, Reaktion keine. Das 2. wurde nicht abgeholt. Danach zum Betreibungsamt und Begehren eingereicht. Daraufhin hat er Rechtsvorschlag gemacht. Anschliessend ging es zum Friedensrichter, dort ist er nicht erschienen. Bis 2 TCHF kann der direkt entscheiden, bei mir waren es aber 6 TCHF, daher hat er nur Klagebewilligung erteilt. Dann ging das ganze zum Bezirksgericht, dort musste er dann neben den 6 TCHF alle angefallenen Gebühren und Zinsen zahlen. Zeit: ca. 1 Jahr. Gebühren für die Betreibung und den Friedensrichter ca. 300 CHF, die ich erstmal übernehmen musste.