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Hallo zusammen
Ich hab ein kleines Unternehmen und versende für meine Dienstleistung Rechnungen. Nun habe ich letzte Woche die zweite Mahnung per Einschreiben versandt. Es wurde aber abgelehnt (nicht "nicht abgeholt" sondern "Annahme verweigert"). Gilt das als zugestellt? Wie soll ich weiter fahren? Es handelt sich um ca 1000 Franken.
Danke schon im Voraus für eure Hilfe
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(1 Stimme)
Hallo zusammen
Ich hab ein kleines Unternehmen und versende für meine Dienstleistung Rechnungen. Nun habe ich letzte Woche die zweite Mahnung per Einschreiben versandt. Es wurde aber abgelehnt (nicht "nicht abgeholt" sondern "Annahme verweigert"). Gilt das als zugestellt? Wie soll ich weiter fahren? Es handelt sich um ca 1000 Franken.
Danke schon im Voraus für eure Hilfe
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Philipp Kind
Betreibung einleiten
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Ju Lia
muss da nicht ne dritte mahnung sein und ein beleg für die zustellung?
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Ju Lia
wie viel kostet eine betreibung?
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Patrizia Bee
Zur Einleitung der Betreibung bedarf es kein vorgängig zugestelltes Mahnschreiben.
Im Namen von awri
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Stefan Stutz
Eine Pflicht zur Mahnung (vor der Betreibung) besteht grundsätzlich nicht, auch wenn immer wieder das Gegenteil zu hören ist (vor allem wird oft behauptet es seien drei Mahnungen nötig; das ist schlicht falsch). Auch eine abgelehnte Zustellung gilt als Zugestellt. Somit kannst du ab abgelehntem Zuestelldatum Verzugszinsen ( max. 5% ) geltend machen. Ich empfehle dir, die Betreibung einzuleiten, da du aus Kulanz gemahnt hast und er die Zustellung ablehnte.
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Patrizia Bee
Kosten bei einem Betrag von 500-1000.- belaufen sich auf 53.30
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Stefan Stutz
Kosten Betreibung:
Gebühr
0 CHF bis 100
20.30
über 100 bis 500
33.30
über 500 bis 1'000
53.30
über
1'000 bis 10'000
73.30
über 10'000 bis 100'000
103.30
über 100'000 bis 1'000'000
203.30
über 1'000'000
413.30
Die kosten bezahlt der Betreiber im Vorraus, können aber bei Schuldanerkennung oder Gerichtlichem Entscheid wieder Gelten gemacht werden.
Fr, 02/06/2017 - 17:11
René Kurt Bänziger
Zuerst informieren wie die Bonität des Schuldners ist. Ob noch andere Betreibungen vorhanden sind und in welcher Höhe. Je nachdem bringt eine Betreibung nichts. Besser wäre sich vorher zu informieren. Leider.
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Bubu Sandra
Weil du wenn er nicht zahlungsfähig ist das "vorgeschossene" Geld auch nicht mehr sehen wirst .
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Robert Schweng
Vor der Betreibung: Falls es sich um eine Firma handelt, beim Handelsrigisteramt nachfragen, ob diese nicht schon gelöscht wurde!