Hallo zusammen
Ich hab da ein problem seht mal dieses schreiben von meinem arbeitgeber ist das rechtens oder geht das in eine drohung
Ich würde gerne kündigen es geht mir gar nicht gut aber wenn ich kündige bekomme ich ja 3 monate kein geld von der arbeitslosenkasse
Ich hab dieses schreiben heute erhalten und sollte bis morgen unterschrieben sein

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Kommentare

Robert Schweng

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Azel Meltem Kann dir deine Frage bzgl der Rechtlichkeit nicht adäquat beantworten aber dieses Schreiben ist meiner Meinung nach eine absolute Frechheit- alleine schon die Formulierung

Sybille Rellstab also wenn ich das korrekt verstehe ändert nur der Lohn, bei dieser Aenderungskündigung? Oder was wurde noch angepasst? Wenn Du selber kündigst, oder den neuen Vertrag (sollter er korrekt sein) ablehnst, musst DU mit Einstelltagen von bis zu 60 Tagen (also 3 Monaten) rechnen. Im Normalfall bei einer ersten selbstverschuldeten Arbeitslosigkeit gibt es zwischen 36 und 45 Einstelltagen. Wenn der Vertrag Rechtens ist (was er meines Erachtens aufgrund des sichtbaren Textes ist), dann nimm ihn an und such aus der Anstellung heraus etwas neues.

Monique Schmidli-Rieder Dieses Schreiben ist bereits die Kündigung. Also wenn du nicht unterschreibst ist das Arbeitsverhältnis per Ende August beendet.
Das Arbeitszeunis dürfte gemäß dieser Änderungskündiging auch nicht gerade toll ausfallen. Wenn du nicht unterschreibst gibt es ziemlich sicher Einstelltage vom Rav. Weil 1. nicht den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben und gemäß diesem Schreiben eine aufmüpfige Mitarbeiterin die ihre Arbeit nicht erledigt und die Anweisungen des Arbeitgebers nicht akzeptiert. Ich besprech das heute morgen mal mit unseren Arbeitsrechtlern in der Kanzlei was sie da raten würden. Ich persönlich würde wohl den Aussagen in diesem Schreiben schriftlich per einschreiben an die pflegedienstleitung widersprechen. Einfach dass das auch in den Akten ist und du belegen kannst, dass du das nicht akzeptiert hast und du der Meinung bist dass das nicht stimmt.

Birgit Rechsteiner Als Drohung geht das nicht.
Ich würde mir aber Gedanken machen, wie dein Arbeitgeber von dir denkt - und daran arbeiten - andauernde Forderung nach mehr Lohn ist nur begründet, wenn man auch etwas neues für den Arbeitgeber leistet, also eine neue, zusätzliche Aufgabe übernimmt und ähnliches. Nur weil man lange da ist, ist das absolut kein Punkt um nach mehr Lohn zu fragen - im Gegenteil.
Was dein Arbeitgeber auch sonst schreibt, klingt wirklich danach, dass du den Bogen weit überspannst und dich auch weigerst, dir zugewiesene Arbeiten zu erledigen - was normalerweise zu einer Kündigung führt. In diesem Fall gibt dir der Arbeitgeber aber eine neue Chance - und das sogar noch mit mehr Lohn.
Also, meine Meinung - unterschreiben und die geforderte Lohnerhöhung von deiner Seite beweisen, dass du es Wert bist (alle Forderungen Problemlos erledigen und sogar noch mehr).
Wenn du bei deinem Job unglücklich bist- dann unterschreibe und suche eine neue Stelle - unglücklich sein hat nichts mit Krank zu tun - das ist was total anderes...

Sandra Schnelli-Kehrli man kannes sehen wie man will, die formeloerumg ist eine frechheit, es geht aber auch hervor dass sie sich nicht an aufgaben gehalten hat und anweisungungen diskutiert hat, mehrfach nach mehr lohn gefragt hat. und der chef mit den 200 fr ruhe rein bringen will und für die firma entweder diese ruhe habe will weil doch sehr viel passiert sein muss und sonst gibt es die kündigung. einfach so setzt ein chef solch einem brief nicht auf, klar in der fominierung hat er sich vertan

Monique Schmidli-Rieder Also ich hab es kurz mit unserer Arbeitsrechtlerin angeschaut. Wenn du dir sicher bist, dass die "vorwürfe" in diesem Schreiben nicht stimmen, sollst du den Vertrag unterschreiben und ein Begleitschreiben aufsetzten, dass du mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrag nicht gleichzeitig bestätigst, dass diese Vorwürfe gerechtfertigt seien sondern nur das du mit der Lohnerhöhung einverstanden bist und den neuen Arbeitsvertrag/Pflichtenheft akzeptierst. Und du solltest ein Zwischenzeugnis verlangen.

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