Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo zusammen! Ich hab auf 31.12. gekündigt und ziehe in der Zeit um. Gibt es trotz Kündigung Anspruch auf Sonderurlaub für den Umzug? Das würde mich jetzt sehr überraschen, aber nein sage ich dazu natürlich nicht. 😊
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo zusammen! Ich hab auf 31.12. gekündigt und ziehe in der Zeit um. Gibt es trotz Kündigung Anspruch auf Sonderurlaub für den Umzug? Das würde mich jetzt sehr überraschen, aber nein sage ich dazu natürlich nicht. 😊
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 3
Archiv
- August 2017 (103)
- September 2017 (82)
- Oktober 2017 (85)
- November 2017 (107)
- Dezember 2017 (82)
- ‹ vorherige Seite
- 7 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Mo, 23/10/2017 - 16:58
Fabienne Waelty
Also ich hatte in jeder firma 1 tag pro jahr zu gute ich kann dir nur nicht sagen ob es obligatorisch ist oder gudwill vom arbeitgeber
Mo, 23/10/2017 - 17:03
Ramona Hudii Oppliger
das ist gesetzlich so vorgesehen, dass man bei Umzug 1 Tag frei erhält
Mo, 23/10/2017 - 17:16
Mirna Bunijevac
(Laie) Soweit mir ist hast du trotzdem Aspruch auf mind. 1 Tag bei Umzug in einen anderen Kanton sogar 2 Tage. Schau mal in deinem Arbeitsvertrag was zu diesem Punkt vereinbart wurde.
Mo, 23/10/2017 - 17:21
Walter Büchi
wenn im av nichts anderes vereinbart wurde 1 tag
https://www.ch.ch/de/absenzen-am-arbeitsplatz/
Di, 24/10/2017 - 10:20
Patrick L. Surber
Ein freier Tag für einen Umzug ist im Gesetz (OR 329 III) nicht explizit erwähnt, sondern nur dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit für besondere Anlässe die erforderliche Zeit zu gewähren hat.
Wenn der Umzug allerdings mit einem Stellenwechsel verbunden ist, dann muss oftmals kein bezahlter Freitag gewährt werden. Relevant ist, was im Arbeitsvertrag und/oder GAV steht.