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Hallo zusammen
Ich hätte mal ne frage.
Vor 2 jahren bin ich mit meinem (EX) Mann und meinen Töchtern in eine Wohnung gezogen. Den Mietvertrag unterschrieb mein Mann und sein Vater und im Vertrag wurde nur Wohnung angekreuzt Familienwohnung ja oder nein wurde nichts angekreuzt. Jetzt ist es so das wir und getrennt haben und er seit Juli nicht mehr in dieser Wohnung lebt vom Vermieter habe ich bis Heute kein Neuen Vertrag bekommen. Da ich jetzt ne neue Wohnung gefunden habe und ende Oktober aus dieser Wohnung ausziehen werde ist meine Frage muss ich kündigen auch wenn ich kein Vertrag habe? Bzw was sind meine Pflichte und Rechte?
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Hallo zusammen
Ich hätte mal ne frage.
Vor 2 jahren bin ich mit meinem (EX) Mann und meinen Töchtern in eine Wohnung gezogen. Den Mietvertrag unterschrieb mein Mann und sein Vater und im Vertrag wurde nur Wohnung angekreuzt Familienwohnung ja oder nein wurde nichts angekreuzt. Jetzt ist es so das wir und getrennt haben und er seit Juli nicht mehr in dieser Wohnung lebt vom Vermieter habe ich bis Heute kein Neuen Vertrag bekommen. Da ich jetzt ne neue Wohnung gefunden habe und ende Oktober aus dieser Wohnung ausziehen werde ist meine Frage muss ich kündigen auch wenn ich kein Vertrag habe? Bzw was sind meine Pflichte und Rechte?
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Kommentare
Mi, 10/10/2018 - 11:27
Robert Schweng
Mirjam Locher-Heuberger Es müssen beide kündigen, da es sich um eine Familienwohnung handelte. Das gilt selbst dann, wenn nur ein Ehegatte unterschrieben hat. Gemäss OR 266m. Hier ein Link dazu:
https://www.mietvertragskuendigung.ch/kuendigung-des-mietvertrages/kuend...
Sabrina Roth Roman Richle mein Ex weiss das und ist bereit zu kündigen nur sagt er ich müsse zahlen bis die kündigung durch ist oder wir einen Nachmieter haben
Roman Richle Sabrina Roth oha... also: die Miete läuft, bis die Kündigung "durch ist". allerdings ist dein Ex nicht von der Miet-Zahlung befreit, nur weil er die Wohnung verlassen hat! Ihr müsst unbedingt SO SCHNELL ALS MöGLICH kündigen!!! Der Vermieter verlangt sein Geld, es ihm egal, wer von euch wieviel bezahlt... wenn ihr euch nicht einigen könnt, werdet ihr betrieben, und die Miete wird anhand von eurer jeweiligen finanziellen Situation einkassiert...
Mirjam Locher-Heuberger Ich denke, dass anhand des "konkludenten" Verhaltens der Gattin (nämlich Einzug in die Familienwohnung - und ja, als solche gilt sie auch dann, wenn im Vertrag nichts davon angekreuzt war) eine solidarische Haftung von beiden gegeben ist. Siehe auch meine geposteten Links.
Mi, 10/10/2018 - 12:05
Robert Schweng
Ich bin der Meinung das der Vater des EX haftet.
Er hat die Solidathaftung unterschrieben, weil der Sohn die Wohnung wohl allein nicht bekommen hätte.
Ausserdem wird der Vermieter die Solvenz dieser beiden Mieter geprüft haben.