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Hallo zusammen. Ich hätte folgende Frage: inwiefern darf man in einer Neuberechnung für ein Kind mich finanziell mit einbeziehen, obwohl das Kind aus einer früheren Beziehung von meinem Mann stammt?
Ich muss dazu sagen dass wir verheiratet sind und ein 6 monate altes Baby zusammen haben. Danke für eure Hilfe
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Hallo zusammen. Ich hätte folgende Frage: inwiefern darf man in einer Neuberechnung für ein Kind mich finanziell mit einbeziehen, obwohl das Kind aus einer früheren Beziehung von meinem Mann stammt?
Ich muss dazu sagen dass wir verheiratet sind und ein 6 monate altes Baby zusammen haben. Danke für eure Hilfe
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Kommentare
Mi, 26/06/2019 - 18:29
Robert Schweng
Tiziana Vogel Riatsch Da sie genau so verantwortlich sind wie der vater des kindes drfen sie zu gleichem Recht miteinbezogen werden
Priska Meyer-Bächli Die frage ist wo wirst du mit einberechnet? Für was ist die berechnung.
Nicole Stankovic Priska Meyer-Bächli es ist eine neue unterhaltsberechnung aufgrund geburt unserer tochter
Priska Meyer-Bächli Ja dan ist klar das du mit eingerechnet wirst. Durch die heirat und die geburt habt ihr zusammen ein existensminimum was nicht unterschritten werden dafr