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Hallo zusammen.. ich hätte eine Frage. Ich würde gerne für ein kolleg wohnung mieten, da er schulden hat. Meine frage wäre: wieviele wohnungen darf man in der schweiz mieten? Ich bin eben schon mieter. Danke im voraus
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Hallo zusammen.. ich hätte eine Frage. Ich würde gerne für ein kolleg wohnung mieten, da er schulden hat. Meine frage wäre: wieviele wohnungen darf man in der schweiz mieten? Ich bin eben schon mieter. Danke im voraus
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:38
Franziska Meyer
Hast du nicht Angst das wenn Er nicht bezahlt das an dir den Hängen bleibt? Bzw es Wird dann an dir Hängen bleiben, da du Mieter bist.
Fr, 02/06/2017 - 13:38
Birgit Rechsteiner
Mieten darfst du viele Wohnungen - aber wenn du mietest heisst das, du wohnst drin - ausser im Mietvertrag so angegeben - oder aber dann müsstest du die Wohnung untervermieten - was dann wieder Probleme gibt.
Kannst natürlich auch für den Mieter bürgen - was die Sauberere Variante wäre - aber - wenn der Mieter mal nicht zahlt dann hängst du - du musst bezahlen.
Fr, 02/06/2017 - 13:38
Philippe Rueedi
Du kannst Wohnungen mieten und als Untermiete weitergeben, hierfür braucht es das Einverständnis des Vermieters/Eigentümers.
Fr, 02/06/2017 - 13:38
Melanie Pascal
davon rate ich dir dringend ab! Egal in welcher Konstellation du den Vertrag machst (Mietvertrag mit Untermieter, WG Vertrag oder Bürgschaft) du bleibst in jedem Fall auf der Rechnung und dem finanziellen Schaden sitzen wenn dein Kolleg nicht bezahlt. Freundschaft und Geld mischen ist nie nie nie gut. Wer sagt dass er dann nicht auch noch Schulden bei dir macht? Auf einmal "du sorry, han keis Geld dä Monet, chasch mer d'Mieti pumpe?" und dann hast du den Salat
Fr, 02/06/2017 - 13:38
Melanie Pascal
Wenn ich du wäre, und wenn ich demjenigen wirklich einfach aus der Patsche helfen will weil er alleine nicht aus dem Schulden Sumpf rauskommt, würde ich HÖCHSTENS für ein günstiges Zimmer in einer bestehenden WG bürgen. Solche Untermieterverträge kann man viel einfacher abschliessen und beenden und die Kosten/Risiko für dich sind wesentlich geringer. Investiere nur soviel Geld wie du schlimmstenfalls auch verlieren kannst/willst. Jemanden mit Schulden zu betreiben bringt Null
Fr, 02/06/2017 - 13:38
Philippe Rueedi
Melanie Pascal, gemäss Mieterverband kann eine Unterveremietung verboten werden wenn der Hauptmieter gar nie einzieht oder nicht beabsichtigt dahin zurückzukehren. (Wie auch bei Überbelegung, Umnutzung etc.)
Fr, 02/06/2017 - 13:38
Melanie Pascal
Philippe Rueedi richtig, aber das ist hier nicht der Punkt der Aussage. Es geht um die Haftung und dass ein Untermietervertrag überhaupt null Sicherheit bietet.