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Hallo Zusammen
Ich führe seit ein paar Wochen Kleinkrieg mit einem Inkassobüro.🙄
Und zwar ging mir eine Rechnung von 14.65.- unter.. Natürlich habe ich Sie bezahlt als die Mahnung kam. Da der Betrag jedoch 2
Tage nach Frist eingetroffen ist ( Eingezahlt habe ich bereits 5 Tage vorher!) Habe ich ein nettes Schreiben vom Inkassobüro erhalten.
Hauptforderung ( bereits an Gläubiger direkt beglichen /bestätigt)
Verzugszinsen: 0.10.-
Bonitätsprüfung und verzugsschaden von 115.-.
Ich habe dann telefonisch mitgeteilt dass ich die 10rappen begleiche aber sämtliche Forderungen wie Verzugsschaden etc nicht von mir gtragen werden. 10rappen bezahlt, dann war Ruhe.
am 5.6 erneuter Brief mit vielen Dank für die Zahlung von 10 rappen, bitte sämtlicher Rest von 115.- begleichen. Wieder telefonisch Kontakt,sachlage erklährt, plus eingeschriebener Brief, welcher angenommen aber ignoriert wird. Sie stützten ihre Forderund bis dato auf OR Art 106.
so.. 11.6 erneuter Brief mit neuer Erklährung es stehe so in den AGB vom Gläubiger.
Wider telefonisch Kontakt diesmal jedoch etwas "unsympatisch" meinerseits.. Am schluss abgespiesen mit " ich solle mir einen Anwalt holen , ansonsten ziehen sie mich vor Gericht" Telefonat beendet..
Soo.. und nun? Bin ich nun wirklich gezwungen einen Anwalt einzuschalten, Zeit zu verschwenden, wegen Verzugszinsen und Bonitätskosten?!
wie siehts aus mit AGB?
Ich hatte bereits beim ersten Schreiben mit dem Gläubiger ( also der Finanzabteilung) Kontakt, um mir bestätigen zu lassen, dass der Betrag eingetroffen ist. Selsbt er hat gelächelt und gmeint" ignorieren.."
Da hochschwanger, keine Nerven, keine Zeit, würde ich gerne nochmal ein Paar Meinungen hören.
🙄
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Hallo Zusammen
Ich führe seit ein paar Wochen Kleinkrieg mit einem Inkassobüro.🙄
Und zwar ging mir eine Rechnung von 14.65.- unter.. Natürlich habe ich Sie bezahlt als die Mahnung kam. Da der Betrag jedoch 2
Tage nach Frist eingetroffen ist ( Eingezahlt habe ich bereits 5 Tage vorher!) Habe ich ein nettes Schreiben vom Inkassobüro erhalten.
Hauptforderung ( bereits an Gläubiger direkt beglichen /bestätigt)
Verzugszinsen: 0.10.-
Bonitätsprüfung und verzugsschaden von 115.-.
Ich habe dann telefonisch mitgeteilt dass ich die 10rappen begleiche aber sämtliche Forderungen wie Verzugsschaden etc nicht von mir gtragen werden. 10rappen bezahlt, dann war Ruhe.
am 5.6 erneuter Brief mit vielen Dank für die Zahlung von 10 rappen, bitte sämtlicher Rest von 115.- begleichen. Wieder telefonisch Kontakt,sachlage erklährt, plus eingeschriebener Brief, welcher angenommen aber ignoriert wird. Sie stützten ihre Forderund bis dato auf OR Art 106.
so.. 11.6 erneuter Brief mit neuer Erklährung es stehe so in den AGB vom Gläubiger.
Wider telefonisch Kontakt diesmal jedoch etwas "unsympatisch" meinerseits.. Am schluss abgespiesen mit " ich solle mir einen Anwalt holen , ansonsten ziehen sie mich vor Gericht" Telefonat beendet..
Soo.. und nun? Bin ich nun wirklich gezwungen einen Anwalt einzuschalten, Zeit zu verschwenden, wegen Verzugszinsen und Bonitätskosten?!
wie siehts aus mit AGB?
Ich hatte bereits beim ersten Schreiben mit dem Gläubiger ( also der Finanzabteilung) Kontakt, um mir bestätigen zu lassen, dass der Betrag eingetroffen ist. Selsbt er hat gelächelt und gmeint" ignorieren.."
Da hochschwanger, keine Nerven, keine Zeit, würde ich gerne nochmal ein Paar Meinungen hören.
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Kommentare
Mi, 20/06/2018 - 14:54
Robert Schweng
Susan Keusch Verzugsschaden muss nicht bezahlt werden! Ruf doch nochmals den rechnungssteller an das sie das mit dem inkasso regeln sollen!
Birgit Rechsteiner https://www.de-jure.ch/verzugsschaden-nach-art-106-or/
Birgit Rechsteiner Um mal mit dem «Verzugsschaden muss nie bezahlt werden" aufzuräumen...
Roland Meier Ist nur komisch, dass wenn man denen den angepassten Musterbrief des Konsumentenschutz schickt, sie auf die nach Art. 105 und 106 erhobenen Forderung einfach ohne Rückmeldung darauf verzichten. Ist doch schon komisch.
Hier nochmal der Musterbrief.
https://www.konsumentenschutz.ch/themen/zahlungsverkehr/verzugsschaden-i...