Hallo zusammen

Ich brauche Hilfe 🙂

Wie ist das zu verstehen, wenn im Arbeitsvertrag folgendes steht: „Das vertraglich vereinbarte BasissalĂ€r berĂŒcksichtigt Funktion, Verantwortung und Leistung und soll *grundsĂ€tzlich* als gesichertes Einkommen feststehen. Geht die Leistung der Arbeitnehmerin ĂŒber die geforderte und Normalleistung hinaus, kann zusĂ€tzlich zum BasissalĂ€r ein Bonus ausgerichtet werden....“ vorher steht das vereinbarte JahressalĂ€r und nachher wird erwĂ€hnt, dass ein Bonus goodwill des AG‘s ist und man keinen rechtlichen Anspruch auf Boni hat.

Was hĂ€lt ihr vob folgendem Abschnitt: „Die AN ist zur Leistung von Überstundenarbeit soweit verpflichtet, als sie diese zu leisten vermag und sie ihr nach Treu und Glauben zugemutet werden kann....“

Und

„Ist die AN wĂ€hrend eines Kalenderjahres infolge Krankheit (ausgenommen Berufskrankheiten)...“
Was sind Berufskrankheiten im BĂŒro?

Besten Dank im Voraus!

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Kommentare

Robert Schweng

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Thomas Berger Boni sind immer Goodwill vom Arbeitgeber. 🙄
Mit Berufskrankheiten isch gmeint, was d SUVA(Unfallversicherig) ĂŒbernimmt.
https://www.suva.ch/de-ch/praevention/sachthemen/berufskrankheiten-und-d...

Birgit Rechsteiner Klongt alles ganz mormal... An wa störst du dich genau?

Shirin Talay HauptsÀchlich am Wort grundsÀtzlich. Was bedeutet das in diesem Zusammenhang?
Was heisst das mit den Überstunden konkret? Wann sind diese nach Treu und Glaube zumutbar?

Birgit Rechsteiner zum grundsĂ€tzlich: Wenn die Leistungen sehr gut sind, gibt es Boni - wenn die Leistungen sehr schlecht wĂ€ren, dann wĂŒrde das BasissalĂ€r neu verhandelt werden können... zusĂ€tzlich heisst es auch, dass du nicht zwangslĂ€ufig mit Boni rechnen darfst, und e...Mehr anzeigen

Ciara Gomez Shirin Talay das ist ein ganz normaler Arbeitsvertrag.
Ich sehe da ĂŒberhaupt nichts ungewöhnliches. 😎😎😎

Andreas Thanner Ihr Arbeitgeber verweist dabei auf den Grundsatz, dass Ihr SalĂ€r der orts- und branchenĂŒblichen Richtlinien entspricht und dabei die spezifische Situation (Verantwortung, FĂŒhrung, Fachkenntnisse, usw.) mitberĂŒcksichtigt. Damit schliesst er aus, dass ausserhalb dieses Rahmens ein weitere Rechtsanspruch auf EntschĂ€digung geltend gemacht werden kann, ausser das Gesetz sieht dies explizit vor (beispielsweise bei Berufsauslagen).
Ihr Arbeitgeber möchte aber auch betonen, dass er sehr wohl bereit dazu ist ĂŒber einen gezielten und jeweils einmalig definierten Bonus zu sprechen und diesen auch auszuzahlen. Darauf besteht grundsĂ€tzlich kein Recht soll aber aufzeigen, dass sehr gute Arbeit zusĂ€tzlich belohnt werden soll.
BezĂŒglich den Überstunden ist es so, dass der Arbeitnehmer GrĂŒnde dafĂŒr braucht diese nicht zu leisten. Bei Überzeit ist dies gerade umgekehrt, um dies mal so salopp zu formulieren. Viele Arbeitnehmer haben heute die Einstellung, dass die vereinbarte Sollstundenzeit als oberstes Limit gilt und darĂŒber hinaus nur bei NotfĂ€llen gearbeitet werden muss. Dies sieht der Gesetzgeber anders und um hier etwas Wind aus den Segeln zu nehmen haben viele Arbeitgeber solche Phrasen in ihren ArbeitsvertrĂ€gen.

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