Hallo zusammen.

Ich brauch dringend Hilfe und hoffe diese hier zu finden.
Ich bin auch schon mit meiner Rechtsschutzversicherung in Kontakt, leider ohne grossen Erfolg.

Ich habe im Mai diesen Jahres ein Occassion Auto bei einer anerkannten Vertretung eines Grosskonzerns gekauft.

Das Auto wurde mir Schaden.- und Unfallfrei verkauft.

Ca 3 Monate später hatte ich einen minimalen Hagelschaden (ca. 1‘000.-) und wurde bei meiner Versicherung vorstellig. Diese haben dann einen verpfuschten Hagelschaden und diverse andere Mängel festgestellt, welche direkt von mir bei der Verkausgarage gerügt wurden.

Mir wurde dann mitgeteilt, dass ich das Auto begutachtet habe und diese Mängel (nur von Spezialisten ersichtlich) so in Kauf genommen habe.

Meine Rechtsschutzberaterin ist nun der Meinung, dass ich dies so akzeptieren muss.

Der Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 10‘000- 15‘000.- und das Auto befindet sich im Leasing..

Vielen Dank euch allen.

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Kommentare

Robert Schweng

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Eveline Gutmann wenn du nicht schriftlich hast, dass es als unfall- und schadenfrei verkauft wurde, wird das sehr schwierig

Jaime Lee Eveline Gutmann wurde via AutoScout auf den Wagen aufmerksam. Dort wurde er als Unfallfrei deklariert. Denke jedoch das reicht nicht aus oder?

Eveline Gutmann Jaime Lee ich denke auch nicht. Unfallfrei ist nicht gleich schadenfrei

Jaime Lee Eveline Gutmann gemäss Antwortschreiben auf die Mängelrüge wurde der Hagelschaden jedoch im Kaufvertrag vermerkt. In dem mir ausgehändigten Vertrag ist jedoch nichts davon vermerkt..

Eveline Gutmann Jaime Lee hast du das bei der Rechtsschutzversicherung auch gesagt? Die können ja nicht etwas sagen, was dann gar nicht im Vertrag steht.

Markus Meyer irgendwas ist faul und wen die Rechtsschutz da nicht einhängt, würde ich mal ein paar Fr. aufwerfen und die Sache von einem vorerst selber finanzierten Anwalt prüfen lassen.

Roland Meier Das nennt man doch „Arglist“
Arglist ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Verkäufer auf ihm bekannte, verborgene Mängel nicht hinweist oder Fragen des Käufers wissentlich falsch beantwortet. Im Streitfall muss der Käufer darlegen können, dass der Verkäufer den Mangel gekannt hat.

Andreas Georg Ich würde denen mal schreiben, ob sie dem Beobachter oder Kassensturz Antworten wollen, was Unfall und schadenfrei sei. Wenn Dir die Verkäufers haft so etwas bescheinigt, muss sie auch dazu stehen. Du hast gute Karten in der Hand. Die Versicherung hat ja die vertuschen Mängel festgestellt. Die Rechtsschutzpolice kannst Du gleich sofort künden. Viel Erfolg

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