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Hallo zusammen
Ich bin Ende April umgezogen.
Das Übergabeprotokoll wurde durch den Vermieter ausgefühlt.
Es hatte noch 2-3 Mängel die auf dem Protokoll aufgeführt waren und diese habe ich sofort meiner Versicherung gemeldet.
Bei den Abschlussrechnungen war plötzlich eine Rechnung dabei für Kühlschrankreparaturen. Der Kühlschrank wurde auf dem Übergabeprotokoll als in Ordnung befunden. Es wurde angeblich die Gemüseschublade, Glastablarre Flaschenhalter etc. ersetzt. Der Ex-Vermieter sagt diese Mängel seien versteckte Mängel und zu zahlen.
Die Versicherung weigert sich diese zu Übernehmen.
Muss ich diese Reparatur von 400 Fr. zahlen?
Bewertung:
(1 Stimme)
Hallo zusammen
Ich bin Ende April umgezogen.
Das Übergabeprotokoll wurde durch den Vermieter ausgefühlt.
Es hatte noch 2-3 Mängel die auf dem Protokoll aufgeführt waren und diese habe ich sofort meiner Versicherung gemeldet.
Bei den Abschlussrechnungen war plötzlich eine Rechnung dabei für Kühlschrankreparaturen. Der Kühlschrank wurde auf dem Übergabeprotokoll als in Ordnung befunden. Es wurde angeblich die Gemüseschublade, Glastablarre Flaschenhalter etc. ersetzt. Der Ex-Vermieter sagt diese Mängel seien versteckte Mängel und zu zahlen.
Die Versicherung weigert sich diese zu Übernehmen.
Muss ich diese Reparatur von 400 Fr. zahlen?
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Kommentare
Mo, 09/07/2018 - 14:03
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner was denn nun? Etwas repariert, was man nicht wusste - z.B. er hat nicht funktioniert - oder etwas ersetzt, was man wohl eher hätte sehen müssen?
Eveline Gutmann also Glastablare, Gemüseschubladen, Flaschenhalter, all das ist kein versteckter Mangel. Das sieht man bei der Abnahme. Ich würde das nicht bezahlen. Sowieso nicht, wenn sie auf dem Abnahmeformular als gut bezeichnet sind
Melii Schaurhofer Also wenn der ehemalige vermieter keine mängel auf dem protokoll hat und dieses sogar unterschrieben, solltest du nicht mehr zahlen müssen.. ich denke er hat nach dem protokollabschluss auch diese 2 wochen zeit mängel mängel nachträglich anzugeben wie ein mieter der in eine neue wohnung kommt auch.. lese sehr gerne weiter mit📌
Alessandra Stan Ich arbeite in dem Gebiet. Bei der Wohnungsabgabe müsste er das gesehen haben. Denn er hat sicherlich alles angeschaut. Er hätte es in einer Frist dir melden müssen.
Cindy Zwyssig War denn im Kühlschrank etwas defekt? Das müsstest du ja wissen, hast den Kühlschrank ja benutzt, oder? Gewisse Dinge sind auch einfach durch normale Nutzung halt nicht mehr wie neu... Welche Mängel soll denn die Versicherung zahlen?
Robert Schweng Ich kenne keinen Kühlschrank den man zerlegen müsste um Tablare zu wechseln. Kein Wunder, will die Versicherung das nicht zahlen! 🤔
Markus Meyer sind 2 verschiedene dinge vermischt !!!!!!
1. hat der Vermieter die Wohnung und insbesondere den Kühlschrank als ok abgenommen und eine Unterschrift dazu geleistet. In dieser Geschichte bist du raus.
2. hat die neue Mieterin einen Mangel festgestellt. Dieser gehört auf IHRE Mängelliste. Diese hält zwischen Vermieter und neuer Mieterin fest, was nicht passt....
Bei dieser Geschäftsbeziehung bist du gar nicht dabei. Muss dich Null interessieren.
Er hätte Mängel die du noch zu zahlen hättest auf dem Abnahmeprotokoll vermerken müssen.
Deine Versicherung ist absolut im Recht, dass sie nichts davon zahlen will und genauso solltest du dich auch verhalten.
Falls weitere schriftliche Dinge kommen, kannst du jederzeit sagen, dass er DEIN verschulden nachweisen muss.....Denn bei der Abgabe war der Kühlschrank ja (mit Unterschrift von ihm) nachweislich ok.
Für das was in der Zeit - als du notabene ohne Zugang zur Wohnung - passiert ist, kann er dich nicht verantwortlich machen.