Hallo zusammen

Ich bin 28 Jahr alt und habe eine Gehbehinderung. Diese habe ich seit der Geburt. Im Moment kämpfe ich gegen eine gewisse Leistung, welche nun plötzlich nicht mehr bezahlt werden soll.

Ich wollte mir rechtliche Hilfe holen bei meiner Rechtsschutzversicherung. Diese habe ich abgeschlossen, sobald ich ausgezogen war (ca. 2 Jahren). Die Rechtsschutzversicherung würde mir bei einem Prozess jedoch nicht helfen, da ich das "Problem" (die Gehbehinderung) schon vor Vertragsabschluss hatte. Ich kriege nur Beratung aber keine Unterstützung.

HALLO Vor der Geburt kann ich doch keine Rechtsschutzversicherung abschliessen?

Nun meine Frage: Wie kriegt eine Person mit einem Geburtsgebrechen rechtliche Hilfe bei einem allfälligen Prozess?
Wo würde ich Unterstützung kriegen?

Ich bin gespannt auf eure Ideen! Vielen Dank.

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Kommentare

Sandra Schnelli-Kehrli

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stell mal ein gesuch an das gericht und bitt um kostenlose beratung bzw zur übernahme der kosten

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Ciara Gomez

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Ich habe leider keinen rechtlichen Rat Dich, aber ich kann dir diese Gruppe empfehlen, falls Du sie noch nicht kennst.
Die Mitglieder dort sind alle in ähnlicher Situation und können Dir sicher noch bessere Ratschläge geben.
Ich wünsche Dir Viel Kraft und alles Gute ♥
https://www.facebook.com/groups/IVAustauschschweiz/

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Karin von Büren

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Danke, habe soeben einen Beitritt beantragt

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Sandra Schnelli-Kehrli

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Karin von Büren

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Danke ich werd mir es genau mal durchlesen

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Robert Schweng

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Sandra Schnelli-Kehrli Ciara Gomez Danke vielmals für die schnellen Antworten 😊

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Karin von Büren

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Danke

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Karin von Büren

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Vermutlich werde ich über dem Existenzminimum liegen. Mir geht es auch nicht darum jemanden in meinem aktuellen Fall zu verklagen oder so... Sondern mir geht es darum. Haben Personen wirklich keinen Rechtsanspruch, wenn es um das Geburtsgebrechen geht?

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Karin von Büren

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Als hätten Behinderte nicht schon genügend Sorgen hier auf der Welt.

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Sandra Schnelli-Kehrli

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leider sehen das viele nicht liebe karin

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Karin von Büren

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offenbar fehlt das in Politik. Hätte nie mit dem Gerechnet.

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Sandra Schnelli-Kehrli

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versuch es mal in der gruppe welche Ciara Gomez eempgohlen hat, die scheinen auf dass ausgelegt zu sein.

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Robert Schweng

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Karin von Büren wir in dieser Gruppe haben dafür andere Probleme, wie sie bestimmt sehen können 😉

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Karin von Büren

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JA das Stimmt. Aber auch von diesen sind "Behinderte" ja auch nicht verschont.

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Karin von Büren

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Trotzdem tolle Gruppe

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Conny Lerchl

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Karin von Büren, auch www.procap.ch ist eine gute Anlaufstelle, kenne ich aus persönlicher Erfahrung...

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Karin von Büren

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Danke

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Claudia Wild

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Das ist dasselbe wie bei den Krankenkassen. Bestehende Probleme müssen ausgeschlossen sein sonst könnte jeder sein brennendew Haus noch versichern. Auch wwnn das für einzelne betroffene jeweils bitter und nicht nachvollziehbar ist.

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Michela Lina Mastroianni

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Pro infirmis - die können dir vlt helfen! Viel glück

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Simone Kalberer

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Hallo Karin, ich kenne mich mit solchen Fragen zufällig ein wenig aus und denke, dass die Rechtsschutzversicherung (RSV) nicht Recht hat. Wie schon gesagt wurde besteht kein spezieller vertraglicher Ausschluss des Geburtsgebrechens und zudem stellen die RSV bei der Deckungsprüfung meist darauf ab, wann ein Streitfall zeitlich eingetreten ist, was in Deinem Fall mit der Ablehnung der "gewissen Leistung" (wie Du es formulierst) geschehen wäre. Im Detail muss man dafür aber die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Deiner RSV zu Rate ziehen. Daher mein Rat, falls es Dir wichtig ist: Geh zu einem Anwalt und besprich die Sache und insbesondere die Kosten - er wird zuerst versuchen, bei der RSV eine Kostengutsprache zu erhalten; falls das dann nicht klappt kann man immer noch entscheiden, ob und was weiter zu unternehmen ist. Gruss

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Robert Schweng

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♥ lichen Dank für die detaillierte Ausführung 😊

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Simone Kalberer

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PS: Nur weil die Versicherung sagt, dass sie keine Leistung erbringen will, ist noch lange nicht gesagt, dass sie keine Leistungen erbringen muss. Versicherungen haben im allgemeinen sehr sehr geduldiges Papier...das nimmt fast alles an.

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