Hallo Zusammen... ich arbeite 35% sprich 2 Tage die Woche... Kündigung auf ende Oktober erhalten... jetzt hab ich den Arbeitsplan für Oktober erhalten und sehe dass ich die letzten 2 Wochen jeweils nur einen Tag eingeteilt bin statt zwei! Darf sie das? Oder kann ich auf meine 2 Tage in der Woche bestehen?
Danke jetzt schon für eure Antworten.

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Kommentare

Andrea Haltiner-Ruef

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Hast Du noch Ferientage zu gut oder Überstunden? Vielleicht werden sie dir so gleich gewährt, in dem du weniger arbeiten musst.

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Flavia Landis

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Nein keine überstunden gemacht...eher minusstunden...

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Karin Staub

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Sie dürfen die so weit ich rechtlich informiert sind am Schluss dann einfach die Stunden nicht vom Lohn abziehen wenn es nicht dein Verschulden ist

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Carolin Metzler

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Was ist denn genau im Arbeitsvertrag geregelt betreffend arbeitszeit?

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Carolin Metzler

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Und 35% sind doch nicht ganz 2 Tage ,oder?

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Flavia Landis

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Nein ich arbeite meistens von 17 uhr bis 22.30 minus 30 min pause... oft muss ich 2-3 std früher nach hause weil nichts läuft...

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Patrick L. Surber

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Also wenn Du Minusstunden hast, dann deutet das darauf hin, dass Du nicht im Stundenlohn beschäftigt bist. Dann frage ich mich: Wieso bestehst Du dann darauf mehr zu arbeiten zu wollen, als der Arbeitgeber verlangt?

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Flavia Landis

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Doch bin im stundenlohn... muss aber oft 2-3 std vorher nach hause da nichts läuft und ich nur rum stehen muss...

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Petra Petrovic-Djokic

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Flavia Landis Müssen tust du nicht. Die Arbeitszeit laut Einsatzplan kannst du einhalten, auch wenn nichts los ist. Dein Arbeitgeber darf dich darum "bitten", früher zu gehen. Zwingen darf er dich nicht.

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Carolin Metzler

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Nochmal: wie ist die Arbeitszeit im arbeitsvertrag geregelt?

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Flavia Landis

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Leider nichts geregelt hab ich grad gesehen... abgemacht war 30-35% sprich diese ca 6 std am tag 2x mal die woche... ja dann kann ich leider nichts dagegen tun...

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Manuel Schranz

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Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft lediglich anbieten. Es liegt in der Hand des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer auch wirklich zu beschäftigen. Den Lohn schuldet der Arbeitgeber trotzdem.

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