Hallo zusammen
Ich überlege mir, meinem Lebenspartner eine Vollmacht über mein Konto zu erteilen. Falls ich mal ins Spital muss oder sonst was, was muss ich da genau beachten? Hat mein Partner so den vollen Zugriffauf mein Konto und könnte mein ganzes Geld aheben?

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Kommentare

Cla Ude

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Ja, kann er. Dazu ist eine vollmacht da. Also musst du ihm schon 100iges vertrauen schenken können.

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Celina Kart

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Macht er sich nicht strafbar, wenn er es ohne mein Wissen macht?

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Cla Ude

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Wenn er es sozusagen stiehlt, dann schon. Diese vollmacht ist etwa das gleiche, wie wenn du ihm dein portemonnaie anvertraust. Die frage ist nur, ob du dann wieder zu deinem geld kommst.

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Carmen J. Bloechlinger

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wenn er eine vollmacht hat, dann ist es nicht mehr diebstahl. mit der vollmacht hat er ja deine erlaubnis darüber zu verfügen. aber wenn du deinen partner liebst dann solltest du doch vertrauen haben? ich würde das eigentlich nur machen wenn ich umgekehrt auch die vollmacht von seinem konto hätte, dann ist es ausgeglichen.

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Cla Ude

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hallo carmen julia. ich arbeite in einer firma und habe die vollmacht über alle konten. das heisst noch lange nicht, dass ich da einfach geld abzügeln kann. das wäre sehr wohl diebstahl, und die firma könnte mich einklagen. allerdings zieht das einen rechtsprozess mit sich, der sich mit beweisen, anwälten etc. sehr in die länge ziehen kann. darum würde ich das privat schon eher mit leuten machen, denen ich so gut wie möglich vertrauen kann. Wenn ich celina wäre, frage ich mich, warum ich dafür z.b. nicht jemanden aus der famillie wählen würde.

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Carmen J. Bloechlinger

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naja geschäftlich wie du es schilderst ist das etwas anderes als wenn du privat eine vollmacht gibst. das kann man also nicht ganz vergleichen finde ich. er kann unterschreiben und hat jederzeit zugriff auf ihr konto durch die vollmacht welche sie ihm gegeben hat. aber warum soll sie es nicht tun, normalerweise ist der lebenspartner der wichtigste mensch im leben und meistens hat man mit dem am meisten kontakt oder lebt zusammen. und wenn sie verheiratet wären dann wäre es auch in etwa so. familie kann manchmal grausam sein in solchen dingen. ich finde einfach dann sollte er es auch für sie machen, eine vollmacht über sein konto. wenn man seinem partner nicht soweit vertraut nach einer gewissen zeit dann fände ich es schon schräg.

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Cla Ude

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leider gibt es zwischen geschäftlich unf privat keinen grossen unterschied. wenn du verheiratet bist, hast du einen ehevertrag, und das vermögen gehört beiden (solange keine gütertrennung). in diesem falle gehört das geld aber ihr und er hat lediglich eine vollmacht. er hat zwar zugriff darauf, aber wenn er es gegen ihren willen abhebt, und sie anzeige erstattet, hat das gericht zu entscheiden, ob es diebstahl ist, oder nicht. das mit der famillie, hast du natürlich recht. es gibt keine garantie. und vertrauen ist eh immer eine persönliche sache.

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Carmen J. Bloechlinger

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ja eben das meinte ich wenn man verheiratet ist hätte man auch eine vollmacht, dann fände ich es unlogisch wenn ich einen partner habe den ich über alles liebe aber dann lieber meinem bruder eine vollmacht gebe als meinem partner. vorallem wenn ich mit meinem partner auch zusammen wohne.

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Karin Tobler

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Mit einer Vollmacht kann er dein ganzes Geld abheben und das legal. Ist mir passiert und darum würde ich es nie wieder machen. Vertrauen kann missbraucht werden auch wenn man sicher ist dass die Person die man zu dem Zeitpunkt ja liebt so etwas nie machen würde.
Ich gehe davon aus dass dein Lebenspartner ein eigenes Einkommen hat. Stellt sich für mich auch etwas die Frage von der Notwendigkeit dieser Vollmacht

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Ingo Laible

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Vollmacht einfach korrekt beschränken, sicher brauchst du/er nicht 100% deines Geld auf einmal. Warum willst du Ihm eine Vollmacht geben? Wenn du mal nicht selbst zur Bank gehen kannst, also pro Monat nen 1000 er vielleicht? Solltest du sterben, dann sind meines Wissen nach eh alle Konten nach Bekanntgabe des Totes erst mal gesperrt, bis das Erbe verteilt wird, ausser mit einer entsprechenden Vollmacht über den Tod hinaus.Ich würde mich da bei einer Bank oder einem Notar genaustens Beraten lassen. Eine Vollmacht oder auch Bürge ist was verdammt "gefährliches", wenn sie mit dem "falschen" abgeschlossen wird.

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Doris Doshi

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Ich war unerwartet schwer erkrankt und hatte das Problem, dass niemand Zugriff auf mein Konto hatte, aber die Zahlungen mussten trotzdem gemacht werden. Als ich wieder "unter den Leuten" war habe ich meiner Mutter die Vollmacht gegeben und bei ihr weiss ich zu 200 %, dass ich ihr vertrauen kann. Ich hatte damal keinen Partner, heute ist das anders. Aber ich ändere die Situation vorderhand nicht. Das heisst nicht, dass ich meinen Partner nicht liebe oder kein Vertrauen hätte. Sehe einfach den Grund nicht ein, weil meine Mutter wohnt im gleichen Dorf und ich sehe sie grad soviel wie mein Partner, der in Zürich wohnt. Ich finds wichtig, dass man eine Lösung hat für einen solchen Notfall, d.h. eine Vertrauensperson und das muss nicht zwingend der Partner sein.

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Almahmadi Menthe

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wenn du so schwer krank bist das du diese vollmacht nicht mehr geben kannst im spital , hast du grössere probleme als rechnungen zu bezahlen .
falls es einmal soweit wäre kannst du das immer noch machen .

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Doris Doshi

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ja ... aber die Welt dreht sich weiter, die Rechnungen kommen.... niemand interessiert sich, wie es dir gerade geht... und wenn man einigermassen wieder bei den Leuten ist und dann noch weiss, dass offene Rechnungen da sind, die bezahlt werden müssen ist das Psychoterror, jedenfalls für mich. Aber vielleicht bin ich einfach zu "verantwortungsvoll"? Seit dem Vorfall hat jemand eine Vollmacht und weiss genau wo meine offenen Rechnungen aufbewahrt sind etc.

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Allma Kiki

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Die einfachste Lösung ist, dass man bei der Bank angibt, es wird die kollektiv zu zweien gewünscht, so muss zbs. Dein Partner und deine Mutter oder Vatter beide unterschreiben, dass das Geld abgehoben werden kann, dies finde ich die beste Lösung, so ist man abgesichert. Es bedaft beide Unterschriften zum an das Geld ran zukommen.

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Stefan Schuler

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Ich habe ein zweites Konto eingerichtet, dort hat hat meine Partnerin Zugriff wenn es sein muss

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Christoph A. Seeburger

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Celina Kart. 1.) Banken akzeptieren nur Vollmachten auf ihren eigenen Fomularen und meistens (je nach Bank und Konto) auch nur wenn Deine Unterschrift notariell beglaubigt wird.
2.) Ein, beispielsweise mit Vollmacht betragsmässig eingeschränktes Zugriffsrecht wird von den Banken normalerweise abgelehnt.
3.) Ich empfehle Dir ein zweites Konto zu eröffnen, mit einem, dem Verfügungszweck angemessenen Kontostand, auf das Dein Partner mit Bankvollmacht Zugriff hat.

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Simonida Sindi Jankovic

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Besser wäre ein Zweitkonto mit einem bestimmten Betrag drauf für den Notfall und nur darauf die Vollmacht geben. So wäre der Schaden im Falle des Falles geringer. Es heisst ja, die Gelegenheit macht den Dieb. Vertrauen hin oder her. Genau die, die Vertraut haben sind hintergangen worden. Leider

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Birgit Rechsteiner

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Einfach dran denken, falls es mit dem Partner in die Hose geht, die Vollmacht wieder aufheben - früh genug! 😊

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Franziska Schmidt

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Wenn man mal positiv dachte und das negative überwiegt zeigt das das man Erfahrung bekommen hat. Nur wer gelebt hat und es auseinandersetztn kann kenn das auch das nichts auf ewig ist. Auch wenn man es nicht wahr haben will. Irgend wann unterwägst wird man es erkennen. Die Realität ist hart wenn man durchs Leben geht und naiv ist. Glauben ist eine Sache die das Wort deffiniert weiss nicht. Vertrauen ist ein risiko. Entweder es geht oder es geht nicht. Wer die Augen vetschlisst wird es auch nicht erkennen.

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