Hallo zusammen, hier meine Frage durch einen Dritten Arbeitskollegen.
Dürfen Verlustscheine in der Schweiz (Steuerschuld) an Inkassofirmen verkauft werden? Dazu nahm einmal im Beobachter der Amtsvorsteher der Stadt St. Gallen Stellung und sagte Nein, aber wie ist das in anderen Kantonen? Und vor allem, dürfen Inkassounternehmen (Private) Länderübergreifend wirken, d.h. Steuerschulden z. b. in einem Kanton wurden an eine Inkassofirma verkauft (Verlustschein) in der Schweiz, dieses Inkassounternehmen hat einen Ableger in Deutschland und die Inkasso in der Schweiz gibt diese Schulden an ihren Ableger weiter nach Deutschland. Danke

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Kommentare

Birgit Rechsteiner

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Leider steht beim Beobachter nicht, weshalb das Steueramt SG die Verlustscheine nicht weiter verkaufen darf. Wäre nämlich für die Steuerzahler die kostengünstigste Methode.

Zu deinem Dritten Arbeitskollege - rechtlich finde ich eben keine Hinderung daran, Schulden - egal ob Steuern oder andere - nicht nur direkt sondern auch indirekt über eine Inkassofirma im In- oder Ausland geltend zu machen.
Am Besten, zahlen - Abzahlung ist immer möglich!

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Mar Wie

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naja was heisst hier mandatsverhältniss?

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Birgit Rechsteiner

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Sie geben den Auftrag für das Eintreiben und verkaufen nicht den Verlustschein

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Birgit Rechsteiner

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... und im Übrigen - haben wir das nicht im Dezember schon ausgiebig diskutiert? Ich möchte dir hier eigentlich nicht helfen, um deine Schulden herum zu kommen... Du bist mit Lohnpfändung ausgewandert - klar musst du da damit rechnen, dass diese auch im Ausland weiter laufen!

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Melii Schaurhofer

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Aber kann ein verlustschein nicht jederzeit wieder aktiv werden? Würde also nicht davon ausgehen, dass die schulden erlassen werden.. die können doch jederzeit die betreibung aufrufen und wenndu dann nicht zahlst läufts wohl auf eine pfändung hinaus..

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Birgit Rechsteiner

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Melii Schaurhofer genau - ein Verlustschein ist 20 Jahre gültig (bzw. diejenigen ab 1997 - vorher waren sie ohne Ablaufdatum).
Der Inhaber des Verlustscheines kann wann immer er will betreiben und muss die Forderung nicht mehr begründen (bzw. die Begründung ist der VS).
Wenn das kein Inkassobüro macht, dann halt eben direkt das Steueramt - auch ins Ausland - und da logischerweise mit einem Inkassobüro!

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Robert Schweng

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Mar Wie Das scheint gängige Praxis zu sein. Hier ein interessanter Artikel dazu:
http://www.beobachter.ch/geld-sicherheit/schulden-betreibungen/artikel/s...

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Robert Schweng

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Mar Wie hinzu kommt, dass 2017 erstmals alte Schuldscheine verjähren ! Daher wollen Sie noch schnell durch Inkassobüros alte Schulden eintreiben.

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Stephan Busch

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Es kann gelten gemacht werden muss aber über das jeweilige Konsulat in dem Fall das deutsche beantragt werden und kann gerichtlich dann eingetrieben werden ist ein erweitertes verfahren . Da ja Abkommen Schweiz und Europa hat ist sowas easy heut zu Tage .

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Stephan Busch

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Zumal wenn das in Deutschland gelten gemacht wird haben die 10 jahre Anrecht darauf und nach 9 Jahren beantragen die wieder neu und es sind wieder 10 Jahre . Im Grunde kommst du nicht drum rum wenn sie später deine Rente pfänden

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Melii Schaurhofer

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Es ist ja auch richtig seine schulden zahlen zu müssen. Sonst würde jeder einfach keine steuern zahlen. Und wenn man nicht viel geld hat, ist normal die steuer auch nicht so hoch es ist alles machbar..

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